Grosse Schanze Bern: Sanitäter werden bei Einsatz spitalreif geprügelt

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Grosse Schanze BernSanitäter werden bei Einsatz spitalreif geprügelt

In der Nacht auf Mittwoch wurden Rettungssanitäter zu einem Einsatz auf der Grossen Schanze gerufen. Vor Ort wurden sie von zwei Personen tätlich angegriffen und verletzt.

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Sanitätspolizisten wurden nachts bei einem Einsatz auf der Grossen Schanze angegriffen.

Sanitätspolizisten wurden nachts bei einem Einsatz auf der Grossen Schanze angegriffen.

Keystone/Alessandro Della Valle
Sie wurden verletzt und mussten sich daraufhin in Spitalpflege begeben.

Sie wurden verletzt und mussten sich daraufhin in Spitalpflege begeben.

Keystone/Gaetan Bally
«Es ist erschreckend und absolut inakzeptabel, dass Rettungskräfte bei der Ausübung ihres Jobs, der Rettung von Menschen, angegriffen und verletzt werden», sagt der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause.

«Es ist erschreckend und absolut inakzeptabel, dass Rettungskräfte bei der Ausübung ihres Jobs, der Rettung von Menschen, angegriffen und verletzt werden», sagt der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause.

Keystone/Peter Schneider

In der Stadt Bern sind in der Nacht auf Mittwoch zwei Rettungskräfte der Sanitätspolizei Bern bei einem Einsatz auf der Grossen Schanze angegriffen und verletzt worden. Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause verurteilt den Angriff scharf.

Es sei «erschreckend und absolut inakzeptabel, dass Rettungskräfte bei der Ausübung ihres Jobs, der Rettung von Menschen, angegriffen und verletzt werden»: So wird Nause in einer Mitteilung der städtischen Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie zitiert. Nause hofft, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden.

Nause fordert Gesetzesverschärfung

Die Sanitäter wurden laut dieser Mitteilung von zwei Personen angegriffen. Die Angegriffenen mussten sich in Spitalpflege begeben, konnten das Spital inzwischen aber wieder verlassen.

Für Nause bestätigt dieser Vorfall, dass auf eidgenössischer Ebene eine Gesetzesverschärfung nötig ist, um Personal der öffentlichen Hand bei der Ausübung einer Amtshandlung wirksam gegen Gewalt und Drohungen zu schützen.

(sda)

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