Postauto-AffäreBLS und SBB müssen Bund 60 Millionen Franken zurückzahlen
Die beiden Unternehmen müssen dem Bund insgesamt 60 Millionen Franken zurückzahlen, nachdem sie falsch verrechnet hatten. Die Untersuchungen fanden im Nachgang zur Postauto-Affäre statt.
- von
- Patrick McEvily
Darum gehts
Der Bund hat verschiedene Transportunternehmen auf ihre Subventionsgelder geprüft.
Dabei wurde klar, dass die BLS und die SBB zu hohe Beträge bezogen haben.
Die BLS muss 49, die SBB 8.8 Millionen Franken an Bund und Kantone überweisen.
2017 war bekannt geworden, dass Postauto jahrelang Gewinne nicht publizierte und dadurch zu hohe Subventionen bezog. Nun sind mit der BLS und den SBB zwei weitere Unternehmen vom Bund unter die Lupe genommen worden. Dabei stellte sich ein Fehlbetrag von 60 Millionen Franken heraus, den die beiden Unternehmen verschiedenen Kantonen schuldeten.
Bei den SBB handelt es sich um einen Betrag von 8,8 Millionen Franken, den eine eine Gruppe von Kantonen zurückforderte. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2012 bis 2019 nicht sauber zwischen Budgetposten getrennt, die Subventionen erhalten und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist. Das Unternehmen hatte den Fehler selbst bemerkt und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) gemeldet. Das Geld haben die SBB bereits zurück überwiesen.
Untersuchung deutet auf bewusste Nicht-Offenlegung bei der BLS hin
Der Grossteil der Summe fällt auf die BLS. Insgesamt 49 Millionen Franken muss das Unternehmen berappen. Das Geld geht an den Bund sowie die Kantone Bern, Neuenburg, Freiburg, Luzern, Solothurn und Wallis, die auf die Dienste der BLS zurückgreifen. Zwischen 2012 und 2018 hatte das Bahnunternehmen sowie die Unternehmenstochter Busland AG Halbtax-Erlöse nicht in die Rechnung miteinbezogen und dadurch zu hohe Subventionen erhalten.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat bei der Berner Staatsanwaltschaft bereits im Dezember Strafanzeige in der Sache eingereicht. Dies nachdem ein Untersuchungsbericht, den die BLS selbst in Auftrag gegen hatten, Hinweise auf eine absichtliche Täuschung zu Tage führte. Zurzeit liegt der Fall beim Bundesstrafgericht.