Schaffhausen schafft degressive Steuern ab

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Schaffhausen schafft degressive Steuern ab

Auch im Kanton Schaffhausen soll der degressive Steuersatz abgeschafft werden. Dies entschied die Regierung als Folge des Bundesgerichtsentscheids im Fall Obwaldens.

Mit einer Steuergesetzrevision will die Regierung den Mittelstand entlasten und für höhere Einkommen eine «Flat Rate Tax» einführen.

Auf Grund der vorbehaltlosen Haltung des Bundesgerichts zu degressiven Steuertarifen müsse auch der Steuertarif des Kantons Schaffhausen angepasst werden, entschied die Regierung an ihrer Sitzung vom Dienstag. Der teilweise degressive Schaffhauser Steuertarif soll aber so lange in Kraft bleiben, bis der Schaffhauser Gesetzgeber einen anderen Steuertarif beschliesst.

Der Regierungsrat will im ersten Quartal 2008 dem Kantonsrat eine umfassende Steuertarifrevision vorlegen, welche Anfang 2009 in Kraft treten soll. Dabei sollen die mittleren Einkommen entlastet werden durch eine «Verflachung» der Steuerprogression, eventuell in Kombination mit der Einführung eines erhöhten Steuerfreibetrags oder mit Anpassungen einzelner Abzüge. Die Degression für steuerbare Einkommen über 500.000 Franken und steuerbare Vermögen über zehn Millionen Franken soll eliminiert werden. Für bestimmte Einkommen wie beispielsweise bis 200.000 Franken soll ein progressiver Steuertarif beibehalten werden. Darüber liegende Einkommen sollen mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert werden, einer so genannten «Flat Rate Tax» von zum Beispiel 9,9 Prozent. Schliesslich soll auch die Vermögenssteuer reduziert werden. Eine Steuertarifrevision, welche zu einer spürbaren Entlastung der mittleren Einkommen führen soll, wird nach ersten Grobberechnungen zu Steuerausfällen in der Grössenordnung von mindestens zehn Millionen Franken je beim Kanton und bei den Gemeinden führen.

Mit der Entlastung der mittleren Einkommen werde ein weiterer Schritt zur Annäherung des Steuerniveaus an die Zürcher Nachbarschaft realisiert, schreibt die Schaffhauser Regierung weiter. Durch die Einführung eines einheitlichen Steueretarifs ab einem bestimmten Einkommen blieben die Auswirkungen für die vom Wegfall der Degression betroffenen Steuerpflichtigen in einem erträglichen Rahmen. Zudem würden dadurch, neben dem Mittelstand, auch Steuerpflichtige mit höheren Einkommen massvoll entlastet.

Die Vorlage zur Reduktion der Unternehmensbesteuerung soll nicht mit der neuen Steuertarifrevision gekoppelt werden sondern wie bereits seit langem beabsichtigt am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Auch nur die Eliminierung der Degression und die Etablierung einer «Ersatzmassnahme» würde zu einer unerwünschten Verzögerung der Untenehmenssteuerreform um ein Jahr führen, heisst es. Eine Verknüpfung der beiden Projekte sei zudem auch aus finanziellen Gründen zum jetzigen Zeitpunktnicht verkraftbar. (dapd)

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