TodesstrafeSchein-Initianten sollen Kosten zahlen
Die Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe wurde zurückgezogen. Die Initianten wollten damit nur Aufmerksamkeit erregen. Das gehört gebüsst, fordern Politiker.
- von
- Désirée Pomper

Initiative für die Todesstrafe.
Nun also doch nicht. In der Schweiz wird es keine Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe geben. Die Initianten haben das Volksbegehren zurückgezogen. Das Hauptziel sei gewesen, «die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen», schreibt das Komitee auf seiner Website. Und weiter: «Die Initiative war das Einzige, was wir rechtlich machen konnten, um uns Gehör zu verschaffen.»
Dass die Volksinitiative nur lanciert wurde, um Aufmerksamkeit zu erregen, stösst vielen Politikern sauer auf. «Eine Volksinitiative ist kein Spielzeug, mit dem sich Leute beliebig in Szene setzen können», sagt SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr. Er hält eine Busse bei «solch einem Missbrauch der Volksrechte» für durchaus denkbar. Laut CVP-Sprecherin Marianne Binder sollten die Initianten zumindest für die Kosten aufkommen, die sie der Bundeskanzlei zur Vorprüfung der Volksinitiative verursacht haben. Diese belaufen sich laut Sprecher der Bundeskanzlei Hansruedi Moser auf «ein paar tausend Franken» und beinhalten unter anderem die juristische Abklärung der Initiative und deren Übersetzung.
CVP-Sprecherin Binder befürchtet gar, dass neben dem internationalen Image-Schaden, den die Schweiz allein durch die Ankündigung des extremen Begehrens erlitten habe, nun auch das Initiativrecht durch neue Regelungen eingeschränkt wird: «Wegen ein paar verantwortungslosen Initianten wird nun vielleicht die Freiheit aller beschnitten.»
«Rechtsstaat ist auf Täterseite»
Das Ziel der Initianten zur Wiedereinführung der Todesstrafe sei es, «die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen», so das Komitee um Marcel Graf auf seiner Website. Der heutige Rechtsstaat sei «total auf der Seite des Täters». Die Politiker müssten «das Rechtssystem endlich auf die Seite des Opfers stellen». Mit den Worten «Well be back» wenden sich die Initianten auch an den mutmasslichen Mörder eines ihrer Familienmitglieder.