Lebensmittelkontrolle BernDarum musst du aufpassen, wenn du aufgeschnittenes Fleisch kaufst
Das kantonale Laboratorium kontrollierte im letzten Jahr 7000 Lebensmittelbetriebe. Dabei trat nicht nur Appetitliches zum Vorschein.
- von
- Simon Ulrich
Darum gehts
Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Kantonalen Laboratoriums haben im letzten Jahr 7000 Lebensmittelbetriebe kontrolliert.
Bei 155 Betrieben beurteilten sie die Mängel als erheblich oder gross.
Bei den leicht verderblichen Lebensmitteln wurde rund ein Drittel bemängelt.
7000 Lebensmittelbetriebe haben die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure im vergangenen Jahr unter die Lupe genommen. Bei zwei Dritteln beanstandeten sie meist geringfügige Mängel. Bei 155 Betrieben (zwei Prozent) beurteilten sie die Mängel hingegen als erheblich oder gross – was in der Regel einschneidende Massnahmen zur Folge hatte. «Die häufigsten Mängel betrafen die Selbstkontrolle, mangelhafte Hygiene, fehlende Kennzeichnungen und zu hohe Lagertemperaturen von vorgekochten Speisen», schreibt der Kanton Bern.
In gewerblichen Produktionsbetrieben wurden 2700 Proben von leicht verderblichen Lebensmitteln wie vorgekochte Speisen, Patisserie, Schlagrahm oder belegten Brötchen genommen. Rund ein Drittel davon wurde bemängelt. «Meist waren diese unhygienisch behandelt, zu wenig gekühlt oder zu lange gelagert worden», heisst es weiter in der Mitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Recht hoch war dieser Anteil bei den 182 Proben von aufgeschnittenen Fleischerzeugnissen wie Schinken, Roastbeef oder kaltem Braten gewesen: Gut jede zweite Probe (52 Prozent) bestand die mikrobiologische Untersuchung nicht.
«Betriebe kaufen zu grosse Mengen ein»
Dafür gebe es mehrere Gründe, lässt sich Kantonschemiker Otmar Deflorin zitieren: «Die Betriebe kaufen zu grosse Mengen ein, die sie nicht innert vernünftiger Zeit aufbrauchen können. Oder die Schneidemaschinen sind schlecht gepflegt oder schmutzig. Schwierig wird es auch, wenn das Fleisch gleich für mehrere Tage vorgeschnitten wird.» Entsprechend ordnet das Kantonale Laboratorium an, dass nur noch am gleichen Tag geschnittene Ware verwendet werden darf oder dass kleinere Portionen eingekauft werden müssen.
Untersucht wurden ferner 775 Pflanzenschutzmittel, wobei 94 Prozent konform waren. 17 der beanstandeten Pflanzenschutzmittel waren nur für die berufliche Verwendung bewilligt und durften somit nicht an Privatpersonen abgegeben werden. «Insgesamt wird die neue Regelung von Fachmärkten gut umgesetzt, bei Gärtnereien hingegen scheint sie noch wenig bekannt zu sein», schreibt der Kanton. Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung bewilligt sind, nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden.
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