Winterthur ZHSchlägerei – Islamist muss zehn Monate ins Gefängnis
Er erkennt das Schweizer Recht nicht an und wünscht sich die Einführung der Scharia: Trotzdem stand Erkan wegen einer Schlägerei vor dem Bezirksgericht Winterthur.
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Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte einen Islamisten zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten.
Seine Freunde befürchten, dass Erkan (Name geändert) in den Jihad ziehen wird. Denn der 20-jährige Türke hat sich innerhalb von kurzer Zeit stark verändert. Statt nachts um die Häuser zu ziehen, zu trinken und sich zu prügeln, betet er fünfmal pro Tag. Als er im Juli für Sommerferien in die Türkei reiste, war unklar, ob er zurückkehren oder aber nach Syrien zum Islamischen Staat weiterreisen würde. Laut dem «Tages-Anzeiger» ordnet sich der strengläubige Muslim den Salafisten zu und wünscht sich die Einführung der Scharia – auch der Schweiz.
Trotzdem musste er sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Er anerkenne dieses zwar nicht, denn nur Allah sei sein Richter, betont er. Aber sich verteidigen, das dürfe er nach den Regeln des Korans, wie er ihn verstehe.
Brutal über einen Deutschen hergefallen
Der Schulabbrecher war wegen einer Schlägerei angeklagt. Mit seinem Bruder und einem Kollegen war er im November 2013 über einen Deutschen (36) hergefallen. Gemäss Anklageschrift hörten sie erst auf, als er bewusstlos auf dem Boden lag. Das Opfer wurde am Kiefer, an der Nase und an einem Finger verletzt und trug einen bleibenden Augenschaden davon. Erkan wurde an Kinn und Unterlippe verletzt. Auch der Deutsche stand vor dem Gericht, der ebenfalls wegen Raufhandels angeklagt war.
Gleich zu Beginn der Verhandlung, sagte Erkan, dass er sich von seinem Anwalt lossagen werde. Mit seinem Antrag wolle er verhindern, dass der Anwalt in seinem Namen «etwas gegen meine Religion sagen» oder «etwas Götzendienstliches tun» könnte. Als ihn die Richterin nach einem Beispiel fragte, sagte er: «Wenn er zum Beispiel ‹sehr geehrte Richterin› sagen oder vor Ihnen aufstehen würde. Sie sind nicht ‹sehr geehrt›.»
Zehn Monate Gefängnis
Den Antrag lehnte das Gericht jedoch als unbegründet ab, was Erkan ohne Murren akzeptierte. Am Ende wurde er wegen Raufhandels zu 10 Monaten unbedingt verurteilt, der Deutsche wurde hingegen freigesprochen. Anfechten will Erkan das Urteil nicht. Er dürfe sich «nicht mithilfe eines Richters gegen einen anderen Richter wehren». Das verbiete ihm seine Religion. Offenbar ist die Gefängnisstrafe eine Art Prüfung für ihn. «Wer weiss, vielleicht will Allah mich testen?»