Bundesgerichts-UrteilSchlitzer-Inserat ist rassendiskriminierend
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des früheren SVP-Generalsekretärs Martin Baltisser und seiner Stellvertreterin wegen Rassendiskriminierung bestätigt.
- von
- nag
Der ehemalige SVP-Generalsekretär und die stellvertretende SVP-Generalsekretärin sind als Verantwortliche für die Publikation des Inserats «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» verurteilt worden. Das Bundesgericht sprach von einem Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm.
Das Bundesgericht bestätigte heute ein Urteil des Berner Obergerichts. Ist unter dem Begriff «Kosovaren» eine Ethnie zu verstehen oder handelt es sich um eine Nation? Eine entscheidende Frage, denn mit der Rassismusstrafnorm werden Gruppen oder Einzelpersonen geschützt, gegen die wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird.
Unterlegene Minderheit
Die Strafnorm schütze nicht eine Nation und sei deshalb gar nicht anwendbar, argumentierte einer der Richter. Er unterlag in der Schlussabstimmung aber zusammen mit seiner SVP-Parteikollegin gegen die Mehrheit der drei anderen Richter der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts.
Niemand würde ernstlich behaupten, alle Kosovaren würden Schweizer aufschlitzen, führte der Richter aus. Das umstrittene Inserat, das die SVP in ihrer Kampagne für die Masseneinwanderungsinitiative im Sommer 2011 auf ihren Websites und in zwei Zeitungen publizierte, zeige vielmehr einen Einzelfall auf.
Tatsächlich griff ein Kosovare im August 2011 in Interlaken BE einen Schweizer mit einem Messer an und verletzte ihn gefährlich. Dieser Fall werde im «Kleingedruckten» des Inserates geschildert. Und im Ergebnis bleibe beim Durchschnittsleser nicht der Eindruck haften, dass alle Kosovaren gewalttätig seien.
Der ehemalige SVP-Generalsekretär Martin Baltisser zum Urteil:
Der ehemalige SVP-Generalsekretär Martin Baltisser ist enttäuscht über das Urteil zum «Schlitzer-Inserat». Er akzeptiert das Urteil aber. Video: SDA
Gesamteindruck zählt
Die Mehrheit der Lausanner Richter sah dies an der heutigen öffentlichen Beratung jedoch anders. Bei einem Durchschnittsleser bleibe die Information hängen, dass die Kosovaren im Vergleich zu anderen Ausländern gewalttätiger seien und kein Anrecht darauf hätten, in der Schweiz zu bleiben.
Die Kosovaren würden damit als Ethnie herabgesetzt und als minderwertig dargestellt. Zudem würde ein Klima des Hasses geschaffen. Dass unter dem Begriff «Kosovaren» eine Ethnie zu verstehen sei, stand für die Mehrheit der Richter ausser Frage. Entscheidend sei, was der Durchschnittsleser darunter verstehe.
Kein Weiterzug nach Strassburg
Der frühere SVP-Generalsekretär Martin Baltisser zeigte sich nach der öffentlichen Beratung des Bundesgerichts enttäuscht über den Entscheid. Seiner Ansicht nach wird damit die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.
Die SVP werde trotz des Urteils weiterhin «Klartext» reden, sagte Baltisser. Der Entscheid werde auch keinen Einfluss auf zukünftige Kampagnen haben. Einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schliesst Baltisser aus. Es sei das Bundesgericht, das über die Schweizer Gesetzgebung entscheide.
Auch Silvia Bär, die heutige stellvertretende Generalsekretärin der SVP, wird das Urteil nicht weiterziehen. Das geht aus einer Medienmitteilung der SVP von heute hervor.
Die Partei hält darin fest, dass eingetroffen sei, was die Behörden bei der Einführung des Rassismusartikels in Abrede gestellt hätten: Mit der Strafnorm würden unliebsame politische Gegner mundtot gemacht. Genau davor habe die SVP immer gewarnt.
Grenzen im politischen Diskurs
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) dagegen begrüsste das Verdikt des Bundesgerichtes. Die Verurteilung bestätige, dass es auch im politischen Diskurs eine Grenze der Meinungsäusserungsfreiheit gebe.
Diese Grenze sei dann erreicht, wenn die Menschenwürde von – in diesem Fall – ethnischen Gruppen verletzt werde, teilte die EKR auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit.
Neue Rechtsprechung
Die zweite unterlegene Richterin machte darauf aufmerksam, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ihr Verfahren in diesem Fall hätte einstellen dürfen, wäre er jüngeren Datums. Das Bundesgericht entschied im Januar dieses Jahres nämlich, dass nicht alle Angehörige einer Gruppe als Privatkläger bei einer Gruppendiskriminierung auftreten könnten.
Wäre dies zulässig, käme dies gemäss Bundesgericht der Zulassung einer Popularbeschwerde gleich. Dies sei aber nicht Absicht des Gesetzgebers gewesen.
Einstellungsverfügungen aufgehoben
Im vorliegenden Fall hatten sich zwei Kosovaren als Privatkläger konstituiert und gegen die zwei Mal verfügte Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Beschwerde eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich schwer getan mit der Untersuchung zu dem Inserat. Das Obergericht hob die Einstellungsverfügungen auf und wies die Sache jeweils zur weiteren Untersuchung zurück. Erst im Dezember 2014 wurde Anklage gegen Baltisser und Bär erhoben.
Die Berner Strafverfolgungsbehörden waren bereits vom Bundesstrafgericht dazu gezwungen worden, die Untersuchung zu führen. Zuvor hatten sich die Berner und Zürcher Justiz gegenseitig die Zuständigkeit zugeschoben. (Urteil 6B_610/2016 vom 13.04.2017). (nag/sda)