Aktualisiert
Schmerzensgeld für Grönemeyer
Nachdem 20 Minuten Anfang letzten Jahres aufgedeckt hatte, dass Herbert Grönemeyer (47) mit einer Schweizerin verbandelt ist, verbot der Anwalt des Sängers den Medien, über dessen neue Liebe zu berichten.
«Bild am Sonntag» druckte trotzdem Privatfotos des Paars ab und wurde deshalb nun vom Landgericht Berlin zu einem Schmerzensgeld von 37 000 Franken verurteilt.