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MTV-UrteilSchönheits-Show gefährdet ihre Jugend

Es ist schon sieben Jahre her, seit bei einer MTV-Show Kandidaten «schönoperiert» wurden. Jetzt wurde das Programm höchstrichterlich in die Nachtstunden verbannt.

Zwei Folgen einer MTV-Sendung über Schönheitsoperationen mit dem Titel «I Want A Famous Face» dürfen in Deutschland aus Jugendschutzgründen nur noch in der Nachtzeit gesendet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die von der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) angeordneten Sendezeitbeschränkungen auf das Nachtprogramm von 23 bis 6 Uhr bestätigt, wie die BLM in München mitteilte. Sie spricht von einem Erfolg für den Jugendschutz.

Die betroffenen Folgen, bei denen sich Frauen mit Schönheitsoperationen ihrem Idol (in diesen Fällen Kate Winslet und Pamela Anderson) annähern wollten, waren schon vor fast sieben Jahren ausgestrahlt worden: im Juli und August 2004 zwischen 21.30 und 22.30 Uhr. Der Verwaltungsgerichtshof folgte mit dem Urteil vom 23. März den Einwänden der Medienwächter, dass solche Sendungen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten.

Teenagern wird suggeriert, dass nur das Aussehen zählt

In der wichtigen Phase der Identitätsfindung werde «jungen Zuschauern suggeriert, es komme nur auf das Äussere an, und dieses sei beliebig formbar». Sie könnten den Eindruck gewinnen, «dass sich Probleme der Selbstakzeptanz durch Wegschneiden, beliebiges Verkleinern und Vergrössern von Körperteilen, Absaugen oder Einspritzungen lösen lassen», zitiert der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).

Die abweichenden Urteile der ersten Instanz (Verwaltungsgericht München) wurden in dem Berufungsverfahren aufgehoben. Die Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.

(dapd)

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