Schüler ohne Maske: Schule büsst Verstösse gegen Maskenpflicht mit 30 Franken

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Schüler ohne MaskeSchule büsst Verstösse gegen Maskenpflicht mit 30 Franken

Lernende der Technischen Berufsschule Zürich müssen 30 Franken zahlen, wenn sie keine Maske tragen. «Diese Bussen sind eine Frechheit», kritisiert ein Schüler.

von
Bettina Zanni
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Seit dem 21. September büsst die Technische Berufsschule Zürich (TBZ) die Lernenden mit 30 Franken, wenn sie gegen die Maskenpflicht verstossen. 

Seit dem 21. September büsst die Technische Berufsschule Zürich (TBZ) die Lernenden mit 30 Franken, wenn sie gegen die Maskenpflicht verstossen.

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Im Wiederholungsfall drohten ein schriftlicher Verweis gemäss dem Disziplinarreglement Berufsbildung und eine Busse von 120 Franken, kündigte die Schule in einem E-Mail an die Lernenden an, das 20 Minuten vorliegt. 

Im Wiederholungsfall drohten ein schriftlicher Verweis gemäss dem Disziplinarreglement Berufsbildung und eine Busse von 120 Franken, kündigte die Schule in einem E-Mail an die Lernenden an, das 20 Minuten vorliegt.

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Das Coronavirus beschäftige sie jeden Tag und die Fallzahlen nähmen leider noch immer zu, leitet die Schule das Schreiben ein. «Wir möchten gerne weiterhin Präsenzunterricht an der TBZ anbieten sowie nach wie vor die Maske am fix zugeteilten Sitzplatz abziehen dürfen.»

Das Coronavirus beschäftige sie jeden Tag und die Fallzahlen nähmen leider noch immer zu, leitet die Schule das Schreiben ein. «Wir möchten gerne weiterhin Präsenzunterricht an der TBZ anbieten sowie nach wie vor die Maske am fix zugeteilten Sitzplatz abziehen dürfen.»

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Darum gehts

  • Die Technische Berufsschule Zürich (TBZ) büsst Schüler, die gegen die Maskenpflicht verstossen, mit 30 Franken. Beim zweiten Verstoss drohen ein Verweis und eine Busse von 120 Franken.
  • Schülern geht das Vorgehen zu weit. «Fair wäre, wenn es beim ersten Verstoss noch keine Busse, sondern lediglich eine Warnung geben würde», sagt ein Schüler.
  • Laut der Rektorin der TBZ wurde bisher eine Busse ausgesprochen.

Ein Verstoss gegen die Maskenpflicht schlägt sich direkt im Portemonnaie der Lernenden der Technischen Berufsschule Zürich nieder. Seit dem 21. September büsst die Schule die Lernenden mit 30 Franken. Im Wiederholungsfall drohten ein schriftlicher Verweis gemäss dem Disziplinarreglement Berufsbildung und eine Busse von 120 Franken, kündigte die Schule in einem E-Mail an die Lernenden an, das 20 Minuten vorliegt.

Das Coronavirus beschäftige sie jeden Tag und die Fallzahlen nähmen leider noch immer zu, leitet die Schule das Schreiben ein. «Wir möchten gerne weiterhin Präsenzunterricht an der TBZ anbieten sowie nach wie vor die Maske am fix zugeteilten Sitzplatz abziehen dürfen.» In der Folge erinnert das Schreiben an die Regeln (siehe unten).

Regeln Maskenpflicht

Das korrekte Tragen von Hygienemasken ist laut der Technischen Berufsschule Zürich im ganzen Schulhaus obligatorisch. Die Masken dürften nur am fixen Sitzplatz im Schulzimmer abgezogen werden, hält die Schule in einem E-Mail an die Lernenden fest. Beim Verlassen des Sitzplatzes, bei Gruppenarbeiten oder anderer Sitzordnung müsse die Maske getragen werden. Weiter schreibt die Schule, dass der Aufenthalt im Schulzimmer über Mittag nicht gestattet sei. In der grossen Pause müssten die Schüler wenn möglich nach draussen an die frische Luft gehen. «Alle tragen im Schulhaus ausserhalb des Schulzimmers eine korrekt aufgesetzte Hygienemaske!», so der Appell.

«Fair wäre eine Warnung»

Bei den Schülern löst das Vorgehen Empörung aus. «Diese Bussen sind eine Frechheit», sagt S. Z.* Zudem sei es für manche Schüler unangenehm, wenn sie mit der Maske in den fünften oder sechsten Stock «keuchen» müssten, sagt der 17-Jährige. «Den Schlüssel für den Lift erhalten nur Schüler mit einem Arztzeugnis.» Er verstehe, dass die Schule die Maskenpflicht durchsetzen müsse. «Fair wäre aber, wenn es beim ersten Verstoss noch keine Busse, sondern lediglich eine Warnung geben würde.»

Laut S. Z. setzt die Schule beim Schulhauseingang bereits auf strenge Kontrollen. «Ein Verantwortlicher steht meist an der Schultür und kontrolliert, ob jeder eine Maske dabeihat.» Wer keine habe, müsse eine Hygieneschutzmaske für einen Franken kaufen.

Zugespielt wurde das E-Mail dem Instagram-Account wearenotokwiththis.kzo, der bereits gegen die im neuen Schuljahr eingeführte Maskenpflicht an Gymis mobil machte. Am Montag postete der Account einen Auszug aus dem Schreiben. «Der Idiotismus kennt keine Grenzen!», «Omg, so en Bullshit» oder «Würk e Diktatur» lauten die Kommentare der Follower.

Eine Busse ausgesprochen

Bis jetzt sei bei total 3600 Lernenden lediglich eine einzige Busse wegen Nichttragens der Maske im Gang ausgesprochen worden, sagt Patrizia Hasler, Rektorin der Technischen Berufsschule Zürich. Die gebüsste Person habe 30 Franken bezahlen müssen. Als Berufsfachschule habe die TBZ den Auftrag, das vom Zürcher Regierungsrat verlangte Schutzkonzept umzusetzen, begründet Hasler das Vorgehen.

Dazu gehöre das Tragen von Schutzmasken in den Gängen. «Deshalb verstossen Jugendliche mit dem Nichttragen einer Maske gegen das Verhalten in der Schulgemeinschaft.» Um Infektionsherde zu verhindern, hätten sie die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben des Bundes sowie des Kantons einzufordern.

Kontrollen am Eingang

Die Schüler werden am Eingang kontrolliert, wie Patrizia Hasler bestätigt. Plakate wiesen deutlich auf die Maskentragpflicht hin. «Hat ein Lernender keine Maske, bieten wir die Dienstleistung, dass er für einen Franken eine kaufen kann.» Diese Dienstleistung werde sehr geschätzt.

Hasler verweist auf das Disziplinarreglement Berufsbildung. Gemäss diesem könne die Schulleitung bei Verstössen gegen schulinterne Erlasse oder Anweisungen verschiedene Massnahmen treffen. «Im Zusammenhang mit schriftlichen Verweisen können auch Bussen bis maximal 100 Franken erhoben werden.» Laut dem Disziplinarreglement der Berufsbildung kann bei einem ersten schriftlichen Verweis eine Busse von höchstens 100 Franken erhoben werden.

Dass Bussen ausgesprochen werden können, bestätigt Yvonne Leibundgut, Sprecherin der Zürcher Bildungsdirektion. Die Lernenden müssten sich im Sinne des rechtlichen Gehörs zu den erhobenen Vorwürfen äussern können.

*Name der Redaktion bekannt.

Bussen bringen Spenden

Das eingenommene Bussengeld setzt die Schule für karitative Zwecke ein. Laut Patrizia Hasler, Rektorin der Technischen Berufsschule Zürich, wird es folgenden Organisationen gespendet: Aqua Alimenta (im Rahmen eines Schulprojektes zum Thema Wasser), Stiftung Schweizer Berghilfe, Fondation Digger und Stiftung Henry Dunant.

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