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IrlandSchwangere Hirntote durfte sterben

Diskussion um Abtreibung in Irland: Eine schwangere Hirntote wurde am Leben erhalten um ihren Fötus zu retten. Nun hat ein Gericht das Abschalten der Maschinen erlaubt.

Abtreibungsbefürworter demonstrieren in Dublin für mehr Frauenrechte.

Abtreibungsbefürworter demonstrieren in Dublin für mehr Frauenrechte.

Mehr als drei Wochen stritten Ärzte und Juristen in Irland darüber, ob eine hirntote Schwangere so lange künstlich beatmet werden soll, bis ihr Kind möglicherweise lebensfähig ist. Jetzt entschied ein Gericht, dass die Maschinen abgeschaltet werden dürfen.

Eine irische Klinik hat am Freitag die künstliche Ernährung und Beatmung einer hirntoten Schwangeren beendet. Sie folgte einer Gerichtsentscheidung, die es gestattete, die klinisch tote Frau nicht länger an Maschinen anzuschliessen. Es sei klar, dass der 18 Wochen alte Fötus nicht bis zur Geburt überleben werde, entschieden die drei Richter. Ein Baby ist in der Regel mit rund 24 Wochen selbst lebensfähig. Grund für den Rechtsstreit ist die irische Verfassung, das das Lebensrecht ungeborener Kinder betont.

Überleben bis Geburt unwahrscheinlich

Die Schwangere hatte bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen erlitten und wurde am 3. Dezember für hirntot erklärt. Die Ärzte weigerten sich jedoch, die künstliche Beatmung abzuschalten, weil sie fürchteten, wegen Fahrlässigkeit oder sogar Mordes an dem Fötus vor Gericht gestellt zu werden. Daher mussten die Richter entscheiden, ob die Frau so lange an die Geräte angeschlossen bleiben sollte, bis das Baby entbunden werden könnte.

Die Richter des High Court in Dublin hörten sieben Ärzte als Zeugen an. Diese sagten aus. Der Fötus werde zunehmend unter den hohen Körpertemperaturen und hohem Blutdruck der Frau sowie unter Infektionsgefahr leiden und weitere zwei Monate bis zu einer wahrscheinlich sichereren Geburt nicht überleben.

Kind erwarte nur Elend und Tod

Mehrere Zeugen sagten, der Körper der klinisch toten Frau sei kaum noch zu wiederzuerkennen. Er werde mit Medikamenten vollgepumpt, die bei einer lebenden Schwangeren nie gestattet würden. Es sei grotesk, eine solche Behandlung fortzusetzen.

Die Richter entschieden, das ungeborene Kind habe «nichts als Elend und Tod» zu erwarten. Es sei falsch, die Würde der Toten zu missachten und ihren Ehemann, ihre Eltern und Kinder in Verzweiflung zu stürzen, nur weil einige Mediziner Angst vor rechtlichen Konsequenzen hätten.

Kirche kritisiert mangelnde Richtlinien

Während die Angehörigen am Abend Abschied von der Toten nahmen, kritisierte die katholische Kirche, dass der Gesetzgeber keine klaren Anweisungen für Fälle erlassen habe, in denen eine Schwangere stirbt und der Fötus nicht allein überleben kann. «Eine Frau ist nicht einfach ein Brutkasten», sagte der Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin. Man müsse sehen, wie weit der Fötus entwickelt sei und welche Möglichkeiten es gebe. «Es gibt keine Verpflichtung, ausserordentliche Massnahmen zur Lebenserhaltung zu ergreifen. Das gilt für beide – die Frau und das Kind», sagte Martin.

Das Gericht liess offen, ob in anderen Fällen von hirntoten Schwangeren anders entschieden wird, wenn sich der Fötus entscheidend näher am überlebensfähigen Alter befindet. In aktuellen Fall, so befanden sie, habe keine Überlebenschance für das Ungeborene bestanden.

Immer mehr irische Parlamentsabgeordnete sind dafür, Abtreibungen in Fällen von Vergewaltigung, tödlicher Missbildungen eines Fötus oder langfristiger gesundheitlicher Risiken für die Frau zu erlauben. In der vergangenen Woche lehnten Parlamentarier aber mit überwältigender Mehrheit einen Antrag der Opposition ab, Abtreibungen ganz zu legalisieren. (sda)

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