Morges VDSchweiz will IS-Mutter ausbürgern
Der Bund macht weiter Ernst im Kampf gegen Sympathisanten der Terrororganisation Islamischer Staat. Einer Frau aus der Romandie soll der Pass entzogen werden.
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Die 30-jährige schweizerisch-französische Doppelbürgerin Sahila F.* hat das Bürgerrecht einer Gemeinde im Waadtländer Bezirk Morges verloren, wie das SEM am Dienstag im Bundesblatt mitteilte. Der jetzige Aufenthaltsort der Frau sei den Behörden allerdings nicht bekannt.
Der Entscheid des Bundes für die Ausbürgerung ist noch nicht rechtskräftig, schreibt der «Tages-Anzeiger». Die Frau kann ihn innert dreissig Tagen beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen anfechten.
F.* ist in Genf geboren und aufgewachsen, hat dort die Handelslehre gemacht. Im Oktober noch sass die 30-Jährige in einem Internierungslager in Nordsyrien. F.* war Ende 2016 den Verheissungen des «Islamischen Staates» gefolgt – ihre beiden in Genf geborenen Töchter nahm sie mit. Malika* (13) und Nalia (7)* kennen den ruhigen Schweizer Alltag, kennen Sicherheit, Komfort, Schule und Kindergarten. Jetzt hausen sie in einem Zelt, ohne Zukunft, in einem Camp zusammen mit 400 Frauen und Kindern.
«Ich bereue, dass ich meine Kinder all dem aussetze, dass wir überhaupt nach Syrien kamen», sagte sie vergangenen Herbst gegenüber einer 20 Minuten-Reporterin, welche die dreifache Mutter im syrischen Flüchtlingscamp Roj aufgespürt hatte. Dass sie aber ihre beiden Kinder aus der Schweiz in den Krieg entführt hat, bestreitet sie. Es sei doch klar, dass eine Mutter ihre Kinder niemals und nirgends zurücklasse.
Erster Fall im September
Es wäre erst das zweite Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass einer Person in der Schweiz das Bürgerrecht entzogen wird. Im vergangenen September hatte das SEM bereits einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger den Pass aberkannt. Der Mann war zuvor 2017 vom Bundesstrafgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er Propaganda für den IS betrieben und für die Terrorgruppe Kämpfer rekrutiert hatte.
Das SEM kann einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet. Dies ist der Behörde zufolge zum Beispiel dann der Fall, wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.
Ein Dutzend verdächtige Doppelbürger
Die Ausbürgerung ist aber nur möglich, wenn die Betroffenen über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen. Ansonsten würde die Schweiz Staatenlose schaffen, was völkerrechtlich verboten ist.
Anfang Juni hatte der Bundesrat in einer Antwort auf einen Vorstoss im Parlament festgehalten, dass aktuell der Bund über ein Dutzend Doppelbürger identifiziert habe, die im Verdacht stünden, sich im Ausland an Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten beteiligt zu haben. (scl/rab/sda)