Schweiz liefert Russen aus - mit Vorbehalt

Aktualisiert

Schweiz liefert Russen aus - mit Vorbehalt

Ein russischer Staatsangehöriger, der sein Heimatland durch illegale Machenschaften um mindestens 400 Millionen Dollar geprellt haben soll, wird nach Moskau ausgeliefert. Das Bundesgericht stellt zwar zahlreiche Bedingungen über dessen Haftverhältnisse, verlässt sich jedoch auf Zusicherungen.

So verlangt das Bundesgericht, dass die diplomatische Vertretung der Schweiz jederzeit weiss, in welchem Gefängnis der Russe sitzt und jederzeit berechtigt ist, den Mann ohne jegliche Überwachungsmassnahmen zu besuchen. Die Haftbedingungen dürfen nicht unmenschlich oder erniedrigend sein, und die physische und psychische Integrität des Russen muss gewahrt sein.

Auch muss der Ausgelieferte das Recht haben, jederzeit uneingeschränkt und unbewacht mit seinem Verteidiger zu verkehren. Schliesslich muss den Angehörigen das Recht eingeräumt werden, den Russen im Gefängnis zu besuchen. All diese Garantien inklusive die Zusicherung für eine Sicherstellung der medizinischen Betreuung haben die zuständigen russischen Behörden vor der Auslieferung beizubringen.

Millionenbetrug

Der Russe war im Dezember 2006 auf Ersuchen von Interpol Moskau in der Schweiz verhaftet worden. Dem ehemaligen Direktor eines Unternehmens wird vorgeworfen, zusammen mit anderen Delinquenten eine der russischen Föderation gehörende Reederei mit 35 Tankern und Transportschiffen und zwei Passagierschiffen durch illegale Machenschaften im Umfang von 400 Millionen Dollar betrogen und die Gelder gewaschen zu haben. Die Vorgänge gehen in die Jahre 2000 bis 2004 zurück.

Das Bundesamt für Justiz hatte die Auslieferung an die russische Föderation im März 2007 unter Auflagen bewilligt. Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde des Russen wies das Bundesstrafgericht im letzten Juli ab. Dieser Entscheid ist nun vom Bundesgericht bestätigt worden.

Folterverbot

Um das Risiko einer menschenrechtsunwürdigen Behandlung zu minimieren, verlangt das Bundesgericht diplomatische Zusicherungen Russlands zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch das Europäische Auslieferungsübereinkommen fordert ein Verbot der Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

(Urteil 1C_2005/2007 vom 18. Dezember 2007) (dapd)

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