Impfpflicht Schweizer Armee entlässt fünf Impfverweigerer
Fünf Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte wurde gekündigt, weil sie sich nicht gegen das Coronavirus impfen liessen.
Darum gehts
Sie werden oft mit komplizierten und schwierigen Aufträgen betraut: Die Elitesoldaten der Schweizer Armee schützen den Bundesrat oder sind auf heiklen Missionen in Kriegsgebieten.
Nun erhielten fünf Soldaten des Kommandos Spezialkräfte die Kündigung, weil sie sich nicht impfen lassen wollten.
Dagegen gehen diese nun vor.
Fünf Angehörige des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee (KSK) wurden entlassen, weil sie sich gegen die Corona-Impfung sträubten, dies schreibt der «Tages-Anzeiger».
«Wir können bestätigen, dass wir Arbeitsverhältnisse im Kommando Spezialkräfte gekündigt haben, weil die betroffenen Mitarbeiter nicht bereit waren, sich impfen zu lassen, und damit ihre Arbeitsverträge nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen konnten», sagt Armeesprecher Daniel Reist der Zeitung. Verteidigungsministerin Viola Amherd und der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, stützen die Kündigungen. Dies ergaben Nachfragen des «Tages-Anzeigers».
Auslandseinsätze ohne Impfung nicht möglich
Bei den Gekündigten würde es sich um drei Spezialisten aus dem Spezialdetachement der Militärpolizei handeln sowie um zwei Berufssoldaten des Armeedetachements 10. Mit den Profi-Militärs habe man das Gespräch gesucht, heisst es beim Militär. Sie seien ermahnt worden, dass ohne die Covid-19-Impfung die Einsatzbereitschaft für kurzfristige Einsätze im Ausland sowie für Training und Ausbildung nicht mehr gegeben sei.
Gekündigte haben Einsprache eingereicht
Laut «Tages-Anzeiger» kündigte zudem ein Mitglied des Kommandos Spezialkräfte von sich aus, nachdem die Covid-Impfung für obligatorisch erklärt worden war. Die Armee teilt mit, sie habe den Betroffenen teilweise andere Beschäftigungen angeboten. Von diesem Angebot hätten jedoch nicht alle Gebrauch gemacht.
Beim Bundesverwaltungsgericht hätten mehrere Gekündigte Einsprache eingereicht, schreibt der «Tages-Anzeiger». Dieses muss nun beurteilen, ob die Entlassungen gerechtfertigt sind. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
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