Schweizer Bauern werden vor Maul- und Klauenseuche gewarnt
Nach dem Auftreten eines zweiten Falls von Maul- und Klauenseuche in Südengland hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) zur Wachsamkeit aufgerufen.
Die von der EU getroffenen Schutzmassnahmen seien auch für die Schweiz gültig, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Laut BVET gilt zurzeit ein von der Europäischen Union für Grossbritannien verfügtes Exportverbot. Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Schweine und deren Produkte dürfen demnach nicht mehr eingeführt werden. Ebenso dürfen auch Touristen auf Reisen von Grossbritannien in die Schweiz keine Produkte von Klauentieren mehr im Gepäck mitführen. Dies sei eine vorsorgliche Massnahme, die verhindern soll, dass eventuell virenverseuchte Produkte in die Schweiz gelangten und die Nutztierpopulation gefährdeten. Das BVET hat nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Samstag alle Tierverschiebungen zwischen Grossbritannien und der Schweiz überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass lediglich Ende Juli 11 Schafe zu Vesuchszwecken eingeführt worden waren. Sie wurden inzwischen alle negativ auf die Maul- und Klauenseuche getestet. Die in Südengland ausgebrochene Krankheit ist unter Klauentieren hoch ansteckend. Für den Menschen ist sie hingegen ungefährlich. (dapd)