Baden-Württemberg: Verwirrung geht weiter – Schweizer können Päckli doch nicht abholen

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Baden-WürttembergVerwirrung geht weiter – Schweizer können Päckli doch nicht abholen

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hat die Regelungen für Grenzübertritte angepasst. Zuerst hiess es, das Abholen von Paketen sei aus der Schweiz quarantänefrei möglich – dann das Gegenteil.

Michel Eggimann
von
Michel Eggimann
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Für Grenzüberschreitungen aus der Schweiz nach Baden-Württemberg gelten neue Regelungen.

Für Grenzüberschreitungen aus der Schweiz nach Baden-Württemberg gelten neue Regelungen.

dpa
Noch im Dezember wurden diese Regelungen verschärft.

Noch im Dezember wurden diese Regelungen verschärft.

Stefan Sauer/dpa
Baden-Württemberg schränkte den Einkaufstourismus stark ein.

Baden-Württemberg schränkte den Einkaufstourismus stark ein.

Facebook/Swiss Paket

Darum gehts

  • Um das Thema Abholung von Paketen in Baden-Württemberg gibt es grosse Verwirrung.

  • Zuerst hiess es aus Schweizer Grenzkantonen sei dies quarantänefrei möglich.

  • Später präzisierte das zuständige Ministerium die Regeln.

  • Aus Risikogebieten ist das Abholen nicht möglich ohne in Quarantäne gehen zu müssen.

Es ist ein Angebot, das in der Schweiz gerne genutzt wird: Firmen bieten an, dass Personen aus der Schweiz ihre Pakete an eine deutsche Adresse liefern lassen können. So kann der Konsument Kosten sparen, da gewisse Gebühren wegfallen. Vor Weihnachten war unklar, ob für das Abholen eines Paketes die Grenze überschritten werden darf, ohne in Quarantäne gehen zu müssen. Damals schränkte das deutsche Bundesland Baden-Württemberg den Einkaufstourismus stark ein. Das Abholen von Päckli bei einer Abholstation war in der Verordnung nicht explizit geregelt. Beim Ministerium für Soziales und Integration hiess es, man würde mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Pascal Murmann, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums, sagte damals: «Weihnachtsgeschenke dürfen Schweizer kurz abholen, mehr geht aber nicht.»

Am Dienstagmorgen meinte Murmann: «Aus Schweizer Grenzkantonen war das im Bundesland Baden-Württemberg immer quarantänefrei möglich.» Es sei aber nicht die Idee, dass jemand aus einem Kanton im Süden der Schweiz quer durchs Land reist, um in Deutschland ein Paket abzuholen. «Auch diejenigen Personen, die ein Paket abholen, müssen danach umgehend zurück in die Schweiz», so Murmann. Ein Einkaufsbummel liege nach wie vor nicht drin.

Im Bundesland Baden-Württemberg gilt seit Montag eine neue Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemassnahmen für Ein- und Rückreisende. Am Abend kam eine Präzisierung vom Ministerium zum Thema Abholung von Paketen: «Wer sich in einem Risikogebiet bestellte Waren explizit an eine vom Wohnort abweichende Adresse in Baden-Württemberg, beispielsweise Paketshops oder sonstige Paketannahmestellen, liefern lässt, kann sie dort nicht abholen, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen.» Das eigene Post- oder Schliessfach könne hingegen ohne Quarantänepflicht besucht werden, um die dorthin gelieferte Post abzuholen. Zurzeit gehört die gesamte Schweiz zum Risikogebiet in Baden-Württemberg.

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