Abstimmungs-Date: Schweizer sollen Stimme Ausländern schenken

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Abstimmungs-DateSchweizer sollen Stimme Ausländern schenken

Zwei Studenten geben Ausländern in der Schweiz per Onlineplattform eine politische Stimme. Ein Politiker kritisiert: Darüber müsse demokratisch entschieden werden.

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Ausländer sollen in der Schweiz noch dieses Jahr erstmals abstimmen dürfen – und dies ganz ohne Verfassungsänderung. Möglich machen soll das die Blockchain-basierte Plattform Votetandem.

Ausländer sollen in der Schweiz noch dieses Jahr erstmals abstimmen dürfen – und dies ganz ohne Verfassungsänderung. Möglich machen soll das die Blockchain-basierte Plattform Votetandem.

Vinzenz Leutenegger
Dahinter stecken Vinzenz Leutenegger und Daniel Holler, Interaction-Design-Studenten an der Zürcher Hochschule der Künste. Votetandem ist ihre Bachelorprojekt. «Uns geht es in erster Linie darum, die Diskussion übers Ausländerstimmrecht anzuregen. Durch die Plattform wird das Ganze so real wie nie zuvor. Die Schweizer Bevölkerung kann das Ausländerstimmrecht direkt spüren und erleben.»

Dahinter stecken Vinzenz Leutenegger und Daniel Holler, Interaction-Design-Studenten an der Zürcher Hochschule der Künste. Votetandem ist ihre Bachelorprojekt. «Uns geht es in erster Linie darum, die Diskussion übers Ausländerstimmrecht anzuregen. Durch die Plattform wird das Ganze so real wie nie zuvor. Die Schweizer Bevölkerung kann das Ausländerstimmrecht direkt spüren und erleben.»

Vinzenz Leutenegger
«Es fliesst weder Geld, noch wird irgendeine Art von Zwang auf die Stimmberechtigten ausgeübt. Alles geschieht freiwillig, und die einzige Einflussnahme erfolgt über die Diskussion», erklärt Leutenegger.

«Es fliesst weder Geld, noch wird irgendeine Art von Zwang auf die Stimmberechtigten ausgeübt. Alles geschieht freiwillig, und die einzige Einflussnahme erfolgt über die Diskussion», erklärt Leutenegger.

Vinzenz Leutenegger

Ausländer sollen in der Schweiz noch dieses Jahr erstmals abstimmen dürfen – und dies ganz ohne Verfassungsänderung. Möglich machen soll das die Blockchain-basierte Plattform Votetandem. Dahinter stecken Vinzenz Leutenegger und Daniel Holler, zwei Interaction-Design-Studenten an der Zürcher Hochschule der Künste.

Votetandem ist ihr Bachelorprojekt. «Uns geht es in erster Linie darum, die Diskussion übers Ausländerstimmrecht anzuregen. Durch die Plattform wird das Ganze so real wie nie zuvor. Die Schweizer Bevölkerung kann das Ausländerstimmrecht direkt spüren und erleben.» Neben Ausländern sollen auch Minderjährige auf Votetandem eine Stimme geschenkt bekommen dürfen. Zentral seien vor allem die Diskussionen und die damit einhergehende Meinungsbildung bei den Treffen.

«Geld und Zwang spielen keine Rolle»

Und so läuft das Ganze ab: Stimmberechtigte Schweizer können sich auf der Plattform anmelden und ihre Stimme einem Ausländer, der gern abstimmen möchte, zur Verfügung stellen. Die stimmberechtigte Person gibt anschliessend Details wie Ort und Zeit für ein Treffen ein. Die stimmwillige Person kann einen registrierten Stimmberechtigten für ein Stimm-Date auswählen. Anschliessend treffen sich die beiden Beteiligten und diskutieren über die Initiative oder das Referendum. Der Stimmzettel muss schliesslich durch die stimmberechtigte Person ausgefüllt und unterschrieben werden.

«Es fliesst weder Geld, noch wird irgendeine Art von Zwang auf den Stimmberechtigten ausgeübt. Alles geschieht freiwillig, und die einzige Einflussnahme erfolgt über die Diskussion», erklärt Leutenegger. Ähnliche Projekte aus Frankreich oder den USA hätten gezeigt, dass zahlreiche Stimmberechtigte bereit seien, ihre Stimme an jemanden zu vergeben, der eigentlich keine hat. Eine mögliche Motivation könne es etwa sein, andere Personen mitbestimmen zu lassen, wenn man sich selbst nicht zutraue, über ein Thema zu entscheiden.

«Plattform soll sich nicht in Demokratie einmischen»

Der Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz, Andri Silberschmidt, sieht die Forderung der Plattform-Entwickler kritisch: «Ich habe Mühe damit, wenn Ausländer an die Urne gehen dürfen, ohne alle Rechte oder Pflichten wahrzunehmen, die ein Schweizer Bürger hat.» Er denke etwa an die Wehrpflicht. Der Umgang mit dem Ausländerstimmrecht sei sehr zentral für die Schweizer Demokratie. Es müsse zwingend in einer demokratiepolitischen Diskussion behandelt werden. «Ein neues digitales Tool ändert nichts an dieser Überzeugung», so Silberschmidt.

Grundsätzlich begrüsst Silberschmidt neue digitale Plattformen, die Leute zum Abstimmen animieren wollen und dazu, sich mit Politik zu beschäftigen. «Höchstwahrscheinlich spricht Votetandem eher diejenigen an, die ohnehin schon politisch interessiert sind.» Erfreulich wäre es laut Silberschmidt, wenn die Diskussionen unter den Teilnehmenden helfen würden, den Leuten die Politik näherzubringen.

Eine Art Meinungsbildungsprozess

Bezugnehmend auf Silberschmidt sagt Leutenegger: «Man kann sich fragen, ob Votetandem im Hinblick auf das Scheitern mehrerer Volksabstimmungen übers Ausländerstimmrecht undemokratisch ist. Jedoch sollte man sich auch fragen, wie demokratisch ebendiese Abstimmungen waren.» Schliesslich seien die direkt betroffenen Ausländer davon ausgeschlossen gewesen.

Die Plattform soll Laut Leutenegger dem Meinungsbildungsprozess dienen. Ob den Studenten Ärger droht, ist offen. Bei der Bundeskanzlei heisst es: «Ob diese Art von Meinungsbildung das Gesetz verletzt, müssten Gerichte entscheiden.»

Die rechtliche Lage

René Lenzin, Mediensprecher der Bundeskanzlei verweist auf das Schweizer Strafgesetzbuch. «Das Stimmrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht auf Dritte übertragen werden.» Wahlbestechung sei in Artikel 281 geregelt. Diese definiere sich dadurch, dass einem Stimmberechtigten für eine bestimmte Stimmabgabe Geschenke oder anderweitige Vorteile angeboten würden oder dieser breit sei, sie anzunehmen. «Wahlfälschung ist im Artikel 282 geregelt. Dieser verbietet es etwa, dass Unbefugte an einer Abstimmung teilnehmen.» Gemäss Strafgesetzbuch können beide Vergehen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

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