Mobbing-VorwürfeSchweizer U17-Weltmeister klagt gegen seinen Club
St. Gallen hat Stürmer Nassim Ben Khalifa ausgemustert. Jetzt sehen sich die beiden Parteien wieder – vor Gericht.
- von
- ete
Aufpassen Super-Ligisten, die Spieler beginnen, sich zu wehren. Nur 805 Minuten stand Nassim Ben Khalifa im Herbst für den FC St. Gallen auf dem Platz. Seine Ausbeute: null Tore. Ein Assist gegen GC ist der einzige Skorerpunkt des Angreifers im Herbst. Die letzte Partie für die Ostschweizer bestritt er am 1. Dezember 2018 in Thun (0:2). Danach verzichtete Trainer Peter Zeidler auf die Dienste des 27-jährigen Stürmers, nahm ihn nicht einmal mehr ins Trainingslager mit. Im Gegenteil: Der FCSG holte einen neuen Stürmer, verpflichtete Simone Rapp aus Lausanne.
Ben Khalifa hingegen war raus, durfte nicht mehr mit der ersten Mannschaft trainieren, medizinische Leistungen und die Inanspruchnahme der Infrastruktur wurden eingeschränkt. Das lässt Ben Khalifa nicht auf sich sitzen und verklagt seinen Arbeitgeber, bei dem er noch Vertrag bis Sommer 2020 hat. Konkret lautet der Vorwurf wohl Mobbing und Persönlichkeitsverletzung.
Prominente Vorkämpfer
Ben Khalifa hat einige prominente Vorkämpfer in der Schweiz. In bester Erinnerung ist der Fall Vero Salatic, der von Trainer Michael Skibbe bei GC aussortiert, in den Nachwuchs verbannt wurde und für viel Aufruhr sorgte. Der Captain verklagte GC beim Bezirksgericht Dielsdorf und erwirkte die Teilnahme am Training des Super-League-Teams.
Anatole Ngamukol (ex Thun und GC) wurde im letzten Oktober bei Stade Reims entlassen, nach dem er erst wegen Erfolglosigkeit aus der ersten Mannschaft in die Amateur-Mannschaft strafversetzt worden war. Dagegen wehrt sich der Spieler wie er gegenüber der Nachrichtenagentur AP im Februar sagte. Deshalb zog Ngamukol den französischen Erstligisten wegen Mobbing vor Gericht. Durch die Verbannung in die 2. Mannschaft sei «psychologischer Druck» ausgeübt wurden, um ihn zu einem Ausstieg aus seinem laufenden Vertrag zu bewegen.
Ein möglicher Präzedenzfall
Etwas länger zurück, aber wegen der Möglichkeit eines Präzedenzfalles, nicht weniger relevant: Xamax-Captain Eddy Barea ging 2011 bis vor Bundesgericht. Es urteilte, dass der Ausschluss aus dem Profi-Kader als Verzicht des Fussballclubs auf die Dienste des Spielers angesehen werden kann. Das Bundesgericht gestand dem Berufsfussballer das Recht zu, vom Verein entsprechend der vertraglichen Abmachung beschäftigt zu werden.
Im Falle von Barea bedeutete die Verbannung aus dem Profi-Kader, dass er ohne Spieleinsätze für das Profi-Team sein Leistungsniveau nicht hätte halten können und unweigerlich an Marktwert verloren hätte. Eddy Barea, der auf Grund des Verhaltens des Clubs seinen Vertrag fristlos gekündigt hatte, wurde vom Bundesgericht Schadenersatz und Genugtuung zugesprochen.
Das Recht und der Anspruch, sein Leistungsniveau und den Marktwert halten zu können und von seinem Arbeitgeber nicht diskriminiert zu werden, ist wohl auch das Anliegen von Ben Khalifa. Sportchef Alain Sutter und Trainer Peter Zeidler sind in dieser Causa ebenfalls vom Gericht vorgeladen.