Verstoss gegen das DatenschutzgesetzSchweizerhof überwacht ohne Bewilligung
Das Hotel Schweizerhof am Berner Bahnhofplatz steht in der Kritik. Der Vorwurf: Das Hotel verletze Tag für Tag mehrere tausend Mal das Datenschutzgesetz.
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- 20M
Da in einem Gerichtsprozess Videoaufnahmen vom Hotel Schweizerhof verwendet wurden, wurde bekannt, dass das Hotel nicht nur die eigene Fassade, sondern auch grosse Teile des Bahnhofplatzes filmt.
«Gesichter von Passanten in der Laube sind ebenso gut erkennbar wie die Nummernschilder vorbeifahrender Autos», sagt Annina Mullis, selbständige Anwältin, gegenüber der «Berner Zeitung». Die Anwältin vertrat am Montag einen 48-jährigen Mann, der des Landfriedensbruchs angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft stützte die Anklage auf vier Videosequenzen, die der Schweizerhof der Kantonspolizei Bern ausgehändigt hatte.
Schweizerhof weist nicht auf Kameras hin
Anwältin Mullis bestand vor der Verhandlung darauf, dass die Videoaufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen werden. Die grossflächige Überwachung des öffentlichen Raums durch Private sei unverhältnismässig, legte sie dar. Ausserdem schreibe das Gesetz vor, dass Privatpersonen keine Videoüberwachungsanlagen auf öffentlichem Grund betreiben dürfen. Ausnahmen seien zudem nur bei «Schwerkriminalität» gerechtfertigt, so die Anwältin.
Die Richterin liess die Frage zur Zulassung der Videoaufnahmen offen und befand lediglich, dass ein öffentliches Interesse daran bestehe, die vorliegenden Videobilder im Prozess wegen Landfriedensbruchs zu verwerten, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Jedoch weist der Schweizerhof in keiner Form darauf hin, dass Kameras installiert sind, was das Datenschutzgesetz klar vorschreibt.
Die Privatsphäre sei gewährleistet
Das Hotel Schweizerhof scheint sich dessen nicht bewusst zu sein: «Die Privatsphäre von Gästen und Passanten ist zu jeder Zeit gewährleistet», lässt die Medienstelle verlauten. Sie begründet dies damit, dass alle Aufnahmen nach 14 Tagen gelöscht würden.