Mehrere Verstösse: Schweizerin an Armen und Beinen aus deutschem Zug getragen

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Mehrere VerstösseSchweizerin an Armen und Beinen aus deutschem Zug getragen

Weil eine 27-jährige Schweizerin gegen mehrere deutsche Gesetze verstiess und sich auch noch weigerte, den Zug zu verlassen, wurde sie an Armen und Beinen aus dem Zug getragen. Die junge Frau wollte mit einem Neun-Euro-Ticket nach Berlin reisen.  

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Die Frau war im Zug vom Bahnhof Sassnitz nach Stralsund unterwegs. (Archivbild)

Die Frau war im Zug vom Bahnhof Sassnitz nach Stralsund unterwegs. (Archivbild)

IMAGO/BildFunkMV
Mit dem Neun-Euro-Ticket wollte sie mit ihrem Schäferhund bis nach Berlin reisen. 

Mit dem Neun-Euro-Ticket wollte sie mit ihrem Schäferhund bis nach Berlin reisen. 

imago images/Jens Koehler

Darum gehts

In einem Zug von Sassnitz nach Stralsund stiftete eine 27-jährige Schweizerin Unruhe, wie die deutsche «Ostsee Zeitung» schreibt. «Durch ihr Verhalten» habe die junge Frau auf sich aufmerksam gemacht: Sie soll zwar ein Neun-Euro-Ticket besessen haben, wollte dem Zugpersonal jedoch ihren Personalausweis nicht zeigen. Damit verliert die Fahrkarte ihre Gültigkeit.

Sie trug zudem keine Hygienemaske, welche in deutschen Verkehrsmitteln vorgeschrieben ist. Nach Aufforderung des Bahnpersonals habe sie sich zudem geweigert, eine aufzusetzen. Ihrem Begleiter, einem Schäferhund, hatte sie laut Angaben der deutschen Polizei weder einen Maulkorb noch ein Zugticket besorgt. 

An Armen und Beinen herausgetragen

Da die junge Frau sich anschliessend weigerte, die nötigen Tickets für den Hund und sich zu bezahlen und aber auch den Zug nach Aufforderung des Personals am Bahnhof Bergen DE nicht verlassen wollte, wurde die Polizei verständigt. 

Nach ihren Aussagen habe sie schnellstmöglich nach Berlin gewollt und empfand die Aufforderung, eine Maske zu tragen, als belanglos. Sie wollte auch nach Eintreffen der Polizei nach wie vor den Zug nicht verlassen, sodass die Beamten sie an ihren Armen und Beinen heraustragen mussten. Gegen die Frau wurde Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruchs und des Vorstosses gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet. Die Reise durfte sie danach weiterführen. 

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(sys)

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