Kriminalgericht LuzernMit den Bankkarten eines dementen Heimbewohners bezog er 47 Mal Geld
Im Kanton Zug hat ein Pflegehelfer einem Altersheimbewohner mehr als 30’000 Franken abgenommen. Er hatte Bankkarten des dementen Mannes entwendet.
- von
- Gianni Walther
Darum gehts
2022 entwendete ein Pflegehelfer zwei Bankkarten eines dementen Altersheimbewohners.
Mit den Karten finanzierte der Mann seinen Lebensunterhalt: Mehr als 30’000 Franken hatte er ausgegeben.
Das Kriminalgericht Luzern verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe.
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 55-jährigen Mann verurteilt, der einem Bewohner eines Alterszentrums in Zug Zehntausende Franken abgeknöpft hat. Im Januar 2022 hatte der Pflegehelfer vom Bewohner zwei Bankkarten und die dazugehörigen PIN-Codes entwendet.
Während rund eines Monats hatte sich der Pflegehelfer am Geld des demenzkranken und mobilitätseingeschränkten Bewohners bedient: In insgesamt 47 Fällen hatte der Verurteilte unrechtmässig Bargeld bezogen und auch Zahlungen «zu seinen Gunsten oder zugunsten eines Dritten» getätigt, wie es im Urteil des Kriminalgerichts heisst. Gesamtwert: rund 30’220 Franken. 17 weitere Male hatte der Mann erfolglos versucht, Bargeld zu beziehen und Zahlungen im Wert von rund 11’150 Franken vorzunehmen. Den grössten Teil des gestohlenen Geldes nutzte er «zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes».
Pflegehelfer muss Schadenersatz zahlen
Das Kriminalgericht hat den Mann nun wegen sogenanntem gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig gesprochen. Ein solcher Schuldspruch bedeutet im Normalfall einen Landesverweis. Der Italiener ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Da er «keine nennenswerten Bindungen an Italien» hat und sich fast seine ganze Familie in der Schweiz befindet, sieht das Gericht von einem Landesverweis ab.
Der 55-Jährige wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Dem dementen Heimbewohner muss er Schadenersatz in der Höhe von 30’250 Franken bezahlen. Auch die Verfahrenskosten von 2355 Franken muss er berappen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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