Liestal BLSerien-Verkehrssünderin (44) muss happige Geldstrafe zahlen
Weil eine Frau (44) wiederholt angetrunken und in Kombination mit Medikamenten Auto gefahren ist, wurde sie im Kanton Basel-Landschaft zu einer Geldstrafe von über 6000 Franken verurteilt. Mit Gebühren sind es sogar noch mehr.
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Darum gehts
Aufgrund von wiederholten Verstössen gegen die Verkehrsregeln wurde eine 44-jährige Frau aus Liestal im Kanton Basel-Landschaft am 5. Mai zu einer Geldstrafe von mehr als 6000 Franken verurteilt. Die Frau ist laut ihrem Strafbefehl mehrere Male unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Substanzen, wie beispielsweise Ritalin, Antidepressiva oder Antipsychotika, am Steuer gesessen. Das zog mit sich, dass sie in einem fahruntüchtigen Zustand gefahren sei.
Die Gerichtsverhandlung endete mit einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken sowie einer zusätzlichen Busse in Höhe von 400 Franken. Insgesamt belief sich die Strafe auf stolze 10’480 Franken, einschliesslich aller anfallenden Gebühren.
Eine gefährliche Angewohnheit
Die Probezeit der Verurteilten wurde um ein Jahr verlängert, da sie bereits am 21. Juli 2020 wegen einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war. Damals wurde sie zu 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Sie hatte zusätzlich am 5. Juli 2022 unter dem Einfluss von Methyldiphenidat, einem ADHS-Medikament, Citalopramin, einem Antidepressivum, und Alkohol (mit 0,14 Promille) einen Verkehrsunfall verursacht. Diese Fahrunfähigkeit, die mit dieser Substanzenkombination einhergegangen war, nahm die Verurteilte in Kauf, setzte sich hinter das Steuer und kollidierte an der Verzweigung Sundgauerstrasse bei der Einfahrt auf die Autobahn A18 mit einem korrekt heranfahrenden Motorrad.
Bloss einige Wochen später, am 18. August 2022, wurde die 44-Jährige erneut erwischt, als sie kurz vor Mitternacht in Oensingen im Solothurnischen unter Alkoholeinfluss (0,93 Promille) und unter dem Einfluss des Medikaments Quetiapin, einem Antipsychotikum, unterwegs war. Bereits im Jahr 2012 wurde die Verurteilte wegen des Fahrens in einem fahruntüchtigen Zustand bestraft. Damals erhielt sie eine Strafe von 30 Tagessätzen à 60 Franken.