Versuchte NötigungSex-Fotos von Ex-Freundin ins Internet gestellt
Um sich an seiner Ex-Freundin zu rächen, hat ein Designer aus Wetzikon Sex-Fotos einer Kleinkindererzieherin ins Internet gestellt. Am Dienstag wurde der Mann in unentschuldigter Abwesenheit verurteilt.
- von
- Attila Szenogrady
Der heute 40-jährige Designer aus Wetzikon glänzte am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich erneut durch unentschuldigte Abwesenheit. Bereits vor einem Monat hatte er eine erste Verhandlung schlicht ignoriert. Nun kam das Gericht in einem zweiten Anlauf zu einem Entscheid. Es verurteilte den portugiesischen Staatsangehörigen wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 20 Franken sowie 400 Franken Busse. Zudem soll er seiner heute 31-jährigen Ex-Freundin ein Schmerzensgeld von 500 Franken bezahlen. Zusätzlich eine Prozessentschädigung von über 3 200 Franken. Nicht zuletzt muss der Beschuldigte für die Gerichtsgebühr von 1 800 Franken aufkommen.
Fiese Rache mit Sex-Fotos
Das Gericht war damit in der Sache und bei der rechtlichen Würdigung der Anklage und damit den Darstellungen der Schweizer Geschädigten gefolgt. Demnach hatte sich das frühere Liebespaar im letzten November wegen eines Flugs von Brasilien nach London zerstritten. Der Angeklagte hatte die Reise ohne Einwilligung seiner Freundin mit ihrer Kreditkarte gebucht. Als die Kleinkindererzieherin davon erfuhr und dagegen ihr Veto einlegte, drohte der Zürcher Oberländer mit einer fiesen Racheaktion. So stellte er ihr in Aussicht, insgesamt 17 Fotos seiner Partnerin im Internet zu veröffentlichen. Es handelte sich ohne Ausnahme um Bilder, welche die junge Frau bei sexuellen Handlungen darstellten.
Verhaftet und angeklagt
Die Geschädigte wandte sich an die Polizei, welche den Erpresser für einen Tag in Haft nahm und ihn anzeigte. Mit Erfolg. Bereits im letzten Dezember erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und verlangte neben einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken eine Busse von 500 Franken. Das Gericht kam nun zu einer Strafsenkung, da der Mann zur Tatzeit unter Depressionen gelitten und sich in einer labilen psychischen Situation befunden habe, wie der Einzelrichter Edgar Hürzeler dazu ausführte.
Neues Strafverfahren droht
Allerdings hatte die Strafuntersuchung keine abschreckende Wirkung gezeigt. Im Gegenteil. Gemäss den Angaben der Rechtsanwältin der Geschädigten hat der Mann unterdessen seine Drohung wahr gemacht und die Fotos im Internet tatsächlich veröffentlicht. Die Anwältin führte aus, dass es deshalb zu einer neuen Anzeige und damit zu einem neuen Strafverfahren kommen könnte. Ihre Klientin habe sich allerdings noch nicht entschieden.