Prostitutionsgesetz: Sexarbeiterinnen weichen auf Wohnungen aus

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ProstitutionsgesetzSexarbeiterinnen weichen auf Wohnungen aus

Mehr Sex in Hotels und Privatwohnungen, mehr Ein-Frau-Betriebe und bessere Hygienebedingungen: So lautet das Fazit nach einem Jahr Prostitutionsgesetz.

Nora Camenisch
von
Nora Camenisch
Prostituierte weichen in Bern vermehrt auf Privatwohnungen und Hotels aus.

Prostituierte weichen in Bern vermehrt auf Privatwohnungen und Hotels aus.

Vor rund einem Jahr beschritt der Kanton Bern als erster Deutschschweizer Kanton neue Wege: Er setzte ein umfassendes Prostitutionsgesetz in Kraft, das unter anderen die Sexarbeiterinnen besser vor Missbrauch schützen sollte. Im neuen Gesetz enthalten ist auch eine Bewilligungspflicht für Personen, in deren Verantwortungsbereich die Prostitution ausgeübt wird.

Nun hat der Kanton erstmals Bilanz gezogen. 119 Bewilligungen für den Betrieb von Salons und Escort-Services wurden bis zum 31. März erteilt, 7 Gesuche abgelehnt und 22 Bewilligungsverfahren waren noch hängig. «Die Einführungsphase konnte gut bewältigt werden», sagt Regierungsstatthalter Christoph Lerch. So seien unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und die Hygienebedingungen für die Sexarbeiterinnen besser geworden. «Aber es gibt immer noch grosse Herausforderungen. Die Frage der Ausbeutung bleibt und auch die Mietzinse sind teilweise immer noch viel zu hoch.»

Mehr Selbständigkeit

Doch längst nicht mehr alle Sexarbeiterinnen sind in Salons angestellt: «Wir haben festgestellt, dass sich die Prostitution in Privatwohnungen und Hotels verschoben hat», weiss Lerch. Insbesondere ein Hotel in der Stadt Bern werde immer wieder zu diesem Zweck genutzt. Um welches Hotel es sich dabei handelt, konnte Lerch nicht sagen.

Festgestellt hat Lerch auch, dass es seit der Einführung des neuen Gesetzes immer mehr Ein-Frau-Betriebe gibt. Diese fallen nicht unter das Prostitutionsgesetz und brauchen damit keine Bewilligung. «Ob dies eine direkte Reaktion auf die Bewilligungspflicht ist, können wir noch nicht sagen. Wenn sich aber herausstellen sollte, dass mit dieser Selbständigkeit auch ein besserer Schutz der Sexarbeiterinnen einhergeht, wäre dies eine Verbesserung.»

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