Sexueller Missbrauch in der Kirche: Über 500 Beschuldigte – doch viele entkommen ihrer Strafe

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Sexuelle Misshandlungen in der KircheÜber 500 Beschuldigte – doch viele entkommen ihrer Strafe

Forschende der Universität Zürich haben über 1000 Fälle sexueller Misshandlungen im Umfeld der katholischen Kirche identifiziert. Die Täter dürften jedoch wohl nie zur Rechenschaft gezogen werden.

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1002 Fälle sexueller Misshandlungen, über 900 Betroffene und über 500 Beschuldigte: Diese Zahlen gehen aus einer Studie der Universität Zürich zum Thema «Sexueller Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche» hervor. (Symbolbild)

1002 Fälle sexueller Misshandlungen, über 900 Betroffene und über 500 Beschuldigte: Diese Zahlen gehen aus einer Studie der Universität Zürich zum Thema «Sexueller Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche» hervor. (Symbolbild)

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Die Dunkelziffer dürfte weitaus grösser sein. Werden die Staatsanwaltschaften nun gegen die über 500 Beschuldigten ermitteln? «Das können sie nur, wenn ein Tatverdacht besteht», erklärt Rechtsanwalt Patrick Hasler.

Die Dunkelziffer dürfte weitaus grösser sein. Werden die Staatsanwaltschaften nun gegen die über 500 Beschuldigten ermitteln? «Das können sie nur, wenn ein Tatverdacht besteht», erklärt Rechtsanwalt Patrick Hasler.

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Und genau das dürfte schwierig werden, denn: Die Beschuldigten wurden in der Studie anonymisiert, die Forschenden geben auch den Staatsanwaltschaften keine Daten weiter.

Und genau das dürfte schwierig werden, denn: Die Beschuldigten wurden in der Studie anonymisiert, die Forschenden geben auch den Staatsanwaltschaften keine Daten weiter.

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Darum gehts

  • Forschende der Universität Zürich haben sexuelle Übergriffe im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz untersucht.

  • Dafür bekamen sie Zugang zu rund einem Dutzend kirchlichen Archiven.

  • Das Ergebnis: Über 1000 Missbrauchsfälle, 900 Betroffene und 500 Beschuldigte wurden identifiziert.

  • Die Beschuldigten wurden in der Studie anonymisiert – das hindert laut einem Rechtsanwalt die Staatsanwaltschaften daran, Ermittlungen gegen sie aufzunehmen.

1002 Fälle systematischer Misshandlungen, 921 Betroffene und 510 Beschuldigte: Die Studie des vierköpfigen Forschungsteams unter der Leitung der Professorinnen Monika Dommann und Marietta Meier von der Universität Zürich hat es in sich. Sie durchforsteten Zehntausende Seiten bisher geheim gehaltener Akten aus den kirchlichen Archiven.

«Bei den identifizierten Fällen handelt es sich zweifellos nur um die Spitze des Eisbergs», erklären Monika Dommann und Marietta Meier. Zahlreiche Archive konnten noch nicht ausgewertet werden – in diesen dürften weitere Fälle dokumentiert sein.

Beschuldigte wurden anonymisiert

Seitens der Kirche seien die Missbrauchsfälle vertuscht, bagatellisiert und verschwiegen worden, so die Forschenden der Universität Zürich. Beschuldigte seien stattdessen von kirchlichen Verantwortungsträgern versetzt worden, auch ins Ausland, um eine Strafverfolgung zu vermeiden. Die untersuchten Fälle reichen bis 1950 zurück. Viele der Delikte dürften mittlerweile verjährt sein, viele der Beschuldigten verstorben.

Bist du gläubig?

Wer die über 500 Beschuldigten sind, geht aus der Studie nicht hervor – und das wird es nie. Das Forschungsteam hat die persönlichen Daten komplett anonymisiert. Auch an die Behörden würden keine Angaben zu Beschuldigten weitergegeben.

Aber was ist mit den Misshandlungsfällen, die noch nicht verjährt sind? Stehen möglicherweise Beschuldigte weiterhin im Dienst der Kirche, wo sie jederzeit wieder Delikte begehen könnten? Rechtsanwalt Patrick Hasler schätzt ein.

Herr Hasler, werden die Staatsanwaltschaften nun zu diesen Fällen von sexuellen Misshandlungen ermitteln?

«Die Staatsanwaltschaften können erst Ermittlungen aufnehmen, wenn ein Tatverdacht besteht. Dieser Tatverdacht muss sich auch spezifisch auf konkrete Personen richten. Das ist durch die Anonymisierung natürlich fast unmöglich.»

Die Studie hat aber über 500 Beschuldigte identifiziert – können die Ermittler die Daten nicht selbst aus den kirchlichen Archiven holen?

«Um selbst Ermittlungen in den kirchlichen Archiven anstellen zu können, muss unter anderem der konkrete Verdacht eines strafbaren Verhaltens vorliegen. Ohne einen Tatverdacht, das heisst Ermittlungen ins Blaue zu starten, wäre es eine sogenannte «fishing expedition» – das ist nicht zulässig.»

Nehmen wir an, es besteht ein dringender Tatverdacht. Dürften die Ermittler dann ins Archiv?

«Hierzu würde ein Durchsuchungsbefehl benötigt. Die Staatsanwaltschaft müsste darin die zu durchsuchenden Aufzeichnungen genau bezeichnen. Die Kirche könnte demgegenüber argumentieren, dass dafür kein Zugang ins gesamte Archiv gewährt werden müsse, weil die Persönlichkeit unbeteiligter Dritter höher wiegt und die staatliche Massnahme der Durchsuchung des gesamten Archives unverhältnismässig wäre.»

Es müssen sich also Betroffene melden, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln kann?

«Ja, das wäre der einfachste Weg. Aber auch hier gilt: Der Fall darf nicht offensichtlich verjährt sein, sonst nehmen die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen erst gar nicht an die Hand.»

Den Staatsanwaltschaften sind also die Hände gebunden, bis sie konkrete Hinweise auf strafbares Verhalten einer Person erhalten. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen teilt zumindest nach Anfrage von 20 Minuten mit, dass sie «selbstverständlich» eine Untersuchung eröffnen würden, wenn sie konkrete Hinweise auf ein Offizialdelikt hätten und sich dadurch eine rechtsgenügliche Verdachtslage erstellen liesse.

Das könnte möglicherweise sogar der Fall sein: Das Bistum St. Gallen wurde in der Studie scharf kritisiert: Ein Priester des Bistums St. Gallen soll jahrzehntelang Übergriffe an Kindern begangen haben – Bischof Ivo Fürer ignorierte die Meldungen, sein Nachfolger Bischof Markus Büchel, der heute noch im Amt ist, agierte nicht. Der beschuldigte Priester wird bis heute als Seelsorger eingesetzt. Bischof Büchel wird am Mittwoch eine Medienkonferenz zu den Ergebnissen der Studie abhalten.

Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.

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