Luzern: Sicherheitsassistenten sollen bewaffnet werden

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LuzernSicherheitsassistenten sollen bewaffnet werden

Das Luzerner Polizeigesetz wird revidiert. So sollen Polizisten mögliche Opfer vor potenziellen Gewalttätern warnen können und Sicherheitsassistenten bewaffnet werden.

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Das Polizeigesetz in Luzern wird revidiert. (Symbolbild)

Das Polizeigesetz in Luzern wird revidiert. (Symbolbild)

Keystone/Urs Flüeler

Die Luzerner Polizei will Gewalttaten frühzeitig erkennen und verhindern können. Unter anderem sollen Polizisten neu «zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr» Personendaten von möglichen Gewalttätern an potenzielle Opfer weitergeben dürfen. Zum Beispiel könnte gefährdeten Personen der aktuelle Aufenthaltsort eines potentiellen Gewalttäters bekanntgegeben werden. Weiter soll die Polizei die Gefährdung auch weiteren Stellen melden und die Daten fichieren können.

Sicherheitsassistenten sollen Polizisten entlasten

Schon heute wird die Luzerner Polizei in der Stadt und Agglomeration Luzern bei den Parkbussen oder bei Umleitungen durch Verkehrsassistenten unterstützt. Neu sollen diese mehr Aufgaben übernehmen und in Sicherheitsassistenten umbenannt werden.

Laut Botschaft der Kantonsregierung handelt es sich dabei um «einfache hoheitliche Sicherungsaufgaben», die keine komplexen Tatbestände betreffen und lediglich ein «geringes Eingriffspotenzial in die Grundrechte» aufweisen. Dazu zählen beispielsweise die Aufnahme und Zuführung von Gefangenen, Zutrittskontrollen oder Objektschutz. Dafür könnten die Sicherheitsassistenten auch mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden. Sie müssten aber eine Waffenausbildung absolvieren, die der von Polizisten gleichkommt.

Der Einsatz der Sicherheitsassistenten würde das Polizeikorps entlasten. Dadurch könne eine erhöhte Polizeipräsenz sichergestellt werden: Polizisten sollten sich auf die anspruchsvolleren polizeilichen Aufgaben konzentrieren können, hält die Regierung fest. Dies sei auch angesichts der laufenden Sparmassnahmen des Kantons Luzern sinnvoll.

SP gehen neue Kompetenzen zu weit

Grundsätzlich äusserten sich CVP, SVP, FDP und die Grünliberalen in der Vernehmlassung zustimmend zur Vorlage. Der SP gehen die neuen Kompetenzen der Polizei zu weit, wie sie am Montag in einer Mitteilung schreibt. Besonders bei der Bearbeitung von «besonders schützenswerten Daten» und der Internetüberwachung fordert sie Beschränkungen. Auch die Bewaffnung der Sicherheitsassistenten lehnt sie ab.

Mit der Gesetzesrevision will die Regierung unter anderem die Kompetenzen der Polizei ausbauen und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen stärken. Sie hält fest, dass die Polizei durch die Veränderung in diversen Kriminalitätsfeldern zunehmend gefordert sei.

Registrierung von Reisebewegungen von Kriminellen

Eine weitere Regelung soll der Polizei die Beobachtung von virtuellen Foren erlauben, die nur einem beschränkten Benutzerkreis zugänglich sind. In solchen tauschen sich etwa Personen mit pädosexuellen Neigungen oder betrügerischen Absichten aus.

Weiter soll die verdeckte Registrierung im Schengener Informationsdienst (SIS) insbesondere die Verfolgung der Reisebewegung von Dschihadisten oder international tätigen Drogenhändlern ermöglichen.

(nk/sda)

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