Toter in Samstagern - «Es war eine bestialische Tat» – 30-Jährigen mit 15 Stichen getötet

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Toter in Samstagern«Es war eine bestialische Tat» – 30-Jährigen mit 15 Stichen getötet

Ein 33-jähriger Rumäne steht wegen Mordes vor Gericht. Er soll einen Landsmann mit einem selbst gebasteltem Messer getötet haben. Der Beschuldigte schweigt.

Hier wird der Beschuldigte zurück ins Gefängnis gebracht.

20min/Stefan Hohler

Darum gehts

  • Im September 2018 eskalierte in Samstagern ein Streit zwischen zwei Männern.

  • Ein Rumäne soll auf brutale Art und Weise einen Landsmann erstochen haben.

  • Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, der Verteidiger verlangt einen Freispruch.

Die Polizei fand im September 2018 die Leiche eines 30-jährigen Rumänen im Industriegebiet in Samstagern. Seit Dienstag ist der Fall vor dem Bezirksgericht Horgen. Ein 33-jähriger Landsmann ist wegen Mordes angeklagt. Er soll seinen schlafenden Gegner in dessen Zimmer mit 15 Stichen in Gesicht und Oberkörper tödlich verletzt haben. Die Tatwaffe war laut der Anklageschrift ein schwertähnlicher Gegenstand, den der Täter aus Stahl selbst angefertigt habe.

Der ledige Mann, der als Kurzaufenthalter in der Schweiz arbeitete, beantwortete beim Prozess keine Frage des Richters – weder zur Person noch zur Tat. Dafür packte ein Zeuge aus, der auch Rumäne ist und in der gleichen Werkstatt gearbeitet hatte. Er und die beiden Männer waren am Tatabend nach einem Barbesuch in den Wohnbereich der Werkstatt zurückgekehrt. «Der Beschuldigte und das spätere Opfer tranken dann Whisky und beleidigten sich gegenseitig, der Beschuldigte filmte alles mit dem Handy».

Eine halbe Stunde später seien sie wie zwei Pitbulls aufeinander losgegangen. Die Anklageschrift schreibt von Schlägen und Fusstritten. Bei den Videoaufzeichnungen, die im Gerichtssaal gezeigt wurden, wurde klar, dass es vor allem das spätere Opfer war, der die Mutter des Beschuldigten beleidigte.

Beleidigung, keine Todesdrohung

Nach der Schlägerei sei der Beschuldigte in sein Zimmer gegangen und dann zurückgekommen, um sein Handy zu holen. Dabei habe er dem Kontrahenten gedroht: «Pass auf, du wirst noch sehen», habe er gesagt. Eine Todesdrohung sei das aber nicht gewesen. Der Zeuge sagt, er habe nie geglaubt, dass der Beschuldigte nachher nochmals zurückkommen und das Opfer töten werde.

Der Beschuldigte und das Opfer seien aus dem gleichen Dorf und seien gute Freunde gewesen, so der Zeuge. Im Heimatland sei der Beschuldigte immer wieder in Streit und Prügeleien verwickelt gewesen. «Er hat viel getrunken, in der Freizeit bis zu 24 Dosen Bier an einem Tag.» Zwischen den beiden Männern hat der Zeuge vor der Tötung aber keine Tätlichkeiten bemerkt.

«Unvorstellbare Schmerzen»

Für Staatsanwalt Adrian Kaegi handelt es sich um eine abscheuliche und skrupellose Tat. «Das Motiv war blinde Rache für die erhaltenen Faustschläge.» Der erste der Stiche sei quer ins Gesicht des schlafenden Opfers versetzt worden. «Es hat unvorstellbare Schmerzen erlitten und muss laut Rechtsmediziner noch mehrere Minuten gelebt haben.» Der Beschuldigte habe einen langjährigen Jugendfreund getötet, der ihn in die Schweiz geholt habe, um hier Geld zu verdienen.

Kaegi stützt sich in der Beweisführung auf die Aussage der damaligen Lebenspartnerin des Beschuldigten ab. Sie habe der rumänischen Polizei gesagt, dass ihr Freund in der Tatnacht per Facebook-Messenger mitgeteilt habe, dass er sich für eine Weile nicht mehr melden werde, weil er jemanden umgebracht habe. Die Nachricht habe sie aus Angst aber gelöscht.

Nach der Tat hatte der Beschuldigte das Messer und sich gründlich gereinigt. «Er glaubte sich sicher, weil niemand die Tat sah und liess sich deshalb von der Polizei widerstandslos verhaften und sagte kein einziges Wort», ist Kaegi überzeugt. Er fordert wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Sein Fazit: «Es war ein bestialischer Meuchelmord.»

«Nur Spekulationen»

Der Verteidiger des Beschuldigten hingegen verlangt einen Freispruch und eine Genugtuung von 150’000 Franken für seinen Mandanten. Der Beschuldigte sei zwar in die Auseinandersetzung involviert gewesen, er habe den Landsmann aber nicht getötet. «Die Staatsanwaltschaft hat die Beweisführung nicht erbringen können, sondern nur Spekulationen gemacht.» Die Untersuchung sei einseitig zulasten seines Mandanten geführt worden und habe juristische Mängel.

Der Rechtsvertreter der Eltern des Opfers verlangt je 25’000 Franken Genugtuung für Vater und Mutter. «Ihr Sohn wurde auf bestialische Art und Weise getötet.» Der Mord habe für die Eltern grosses menschliches Leid verursacht. Das konsequente Schweigen des Beschuldigten mache ihn unglaubwürdig. Das Urteil wird am nächsten Dienstag eröffnet.

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Beim Einsatz im September 2018 im Industriegebiet von Samstagern wurden acht Personen verhaftet.

Beim Einsatz im September 2018 im Industriegebiet von Samstagern wurden acht Personen verhaftet.

20min/Thomas Mathis
Darunter ist auch der Beschuldigte – ein 33-jähriger Rumäne.

Darunter ist auch der Beschuldigte – ein 33-jähriger Rumäne.

20min/Thomas Mathis
Am Dienstag steht der Mann wegen Mord vor dem Bezirksgericht Horgen.

Am Dienstag steht der Mann wegen Mord vor dem Bezirksgericht Horgen.

20min/Thomas Mathis

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