Roggwil BESie konnten nicht erklären, wieso sie einen Gartenschlauch dabeihatten
Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau verurteilte per Strafbefehl zwei Männer, die typisches Einbruchswerkzeug dabeihatten – bevor es zu einem Einbruch kam.
Darum gehts
Zwei Georgier im Alter von 36 und 40 Jahren hatten keine glaubwürdige Erklärung, weshalb sie einen Sack voll Werkzeug dabeihatten.
Dafür wurden sie nun per Strafbefehl zu leichten Bussen verurteilt. Sie müssen nun je 350 Franken bezahlen.
Laut Berner Strafrecht kann schon bestraft werden, wer Werkzeug dabeihat, von dem man annehmen muss, dass es für Diebstahl bestimmt ist.
An einem Sonntagabend im Mai 2022 waren in Roggwil BE zwei Männer in einem Auto unterwegs. Dabei fielen sie einer Polizeipatrouille auf, die sie dann auch kontrollierte. Bei den Männern handelte es sich um Georgier, einer davon wohnhaft im französischen Strasbourg, im Alter von 36 und 40 Jahren, wie sich später herausstellte.
Konkret etwas angestellt hatten die beiden zu diesem Zeitpunkt nichts. Noch nichts. Denn die Polizei stellte bei ihnen im Fahrzeug einen Sack mit «typischem Einbruchswerkzeug» fest, wie es in zwei Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau heisst, die 20 Minuten vorliegen. Und zwar hatten die Männer Folgendes dabei: Schraubenschlüssel, Schraubenzieher, Draht, Taschenlampe, Handschuhe und ein Stück Gartenschlauch.
«Keine plausible Erklärung»
Wie die Kantonspolizei Bern auf Nachfrage von 20 Minuten bestätigt, wurden die beiden Männer nach der Kontrolle auf eine Wache gebracht und danach angezeigt.
«Weshalb sie beide zu dieser Zeit an diesem Ort mit dem Werkzeug unterwegs waren, konnten beide nicht plausibel erklären», heisst es in den Strafbefehlen weiter. Deshalb wurden sie nun verurteilt, denn das Gesetz über das Kantonale Strafrecht des Kantons Bern sieht das vor.
Eine Busse, weil du verdächtiges Werkzeug dabeihattest – findest du das richtig?
Diebeswerkzeug dabeizuhaben, reicht schon
Im Artikel 9 heisst es nämlich: «Wer Waffen oder Werkzeug, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zur Begehung von Tötung, Körperverletzung, Raub oder Diebstahl bestimmt sind, in Gewahrsam hat, von Dritten verwahren lässt oder Dritten überlässt, wird mit Busse bestraft […].»
Sprich: Es reicht schon, Werkzeug dabeizuhaben, von dem angenommen werden kann, dass sie für Raub oder Diebstahl bestimmt sind – ohne dass schon ein Delikt begangen worden ist. Weil die beiden Männer nicht anderweitig erklären konnten, was sie mit dem typischen Einbruchswerkzeug vorhatten, wurden sie nun zu einer leichten Busse verurteilt. Beide müssen laut Strafbefehl total je 350 Franken bezahlen, 200 Franken Busse und 150 Franken Verfahrensgebühren. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.
Die Gegenstände, die sie dabeihatten – also Werkzeuge, Draht, Handschuhe, Taschenlampe und Gartenschlauch – wurden zur Vernichtung eingezogen.
Per Gartenschlauch auf den Balkon?
Apropos, wozu kann man bei Einbrüchen überhaupt einen Gartenschlauch brauchen? Die Kantonspolizei Bern macht dazu keine Angaben. Allerdings gab es vor einigen Jahren einen Fall in Luxemburg, wo ein Mann einen Gartenschlauch als Kletterhilfe verwendete, um auf einen Balkon zu kommen.
Und was natürlich auch möglich ist: den Schlauch zum Abzapfen von Benzin zu verwenden. Allerdings geht aus dem Strafbefehl nicht hervor, dass die beiden Männer Kanister dabeigehabt hätten.

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