Kantonsgericht FreiburgSieben Jahre Haft für 15 Jahre Misshandlung
15 Jahre lang misshandelte ein Eritreer seine Ehefrau, bis sie ihn in der Schweiz anzeigte. Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte ihn nun zu sieben Jahren Haft.

- von
- Mara Wehofsky
Darum gehts
Ein Eritreer wurde 2022 vom Bezirksgericht Saane wegen schwerer sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Bedrohung zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt.
15 Jahre lang hatte er seine Ehefrau misshandelt.
Das Kantonsgericht Freiburg gewährte dem Angeklagten eine Strafmilderung von einem Jahr.
2018 reichte eine 39-jährige Eritreerin Klage gegen ihren zehn Jahre älteren Ehemann ein. Die seit 2007 in der Schweiz lebende Mutter zweier Töchter berichtete von 15 Jahren schlimmster Misshandlung durch ihren Ehemann: Als Jugendliche wurde sie nach eritreischer Tradition verheiratet und in der Hochzeitsnacht von ihm brutal vergewaltigt. Seitdem kontrollierte er fast 15 Jahre lang ihr Leben und zwang sie zu sexuellen Handlungen wie Analsex und Fellatio, die zu chronischen Verletzungen führten.
2007 war die Familie in die Schweiz gekommen. 2015 wurde die Eritreerin von der Opferberatungsstelle «Solidarité Femmes Fribourg» betreut und begriff, wie «La Liberté» berichtete, dass es sich bei dem, was ihr zugestossen ist, um Missbrauch handelte. Daraufhin trennte sich das Paar nach einem heftigen Streit, bei dem die Freiburger Polizei einschritt.
7 anstatt 8 Jahre Haft
2022 wurde der Ex-Mann vom Bezirksgericht Saane wegen schwerer sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Bedrohung zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt und daraufhin direkt inhaftiert. Er wies jede Schuld von sich und bestritt sowohl den sexuellen Missbrauch als auch jegliche weitere körperliche Misshandlung seiner ehemaligen Ehefrau. Er behauptete, dass seine Ex-Frau ihn aus Eifersucht angezeigt hätte, als sie bemerkte, dass er nach der Trennung eine neue Partnerin hatte.
Das Gericht stufte die Aussagen der Frau als glaubwürdig ein und bezeichnete den forcierten Analverkehr als «besonders schwere sexuelle Nötigung». 2023 stufte das Freiburger Kantonsgericht den erzwungenen Oralverkehr jedoch als «einfache sexuelle Nötigung» zurück und gewährte dem Angeklagten deswegen eine Strafmilderung von einem Jahr.
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