Corona-Skeptiker in Elsau - Siegel bei Café Diexer nach Polizeieinsatz wieder gebrochen

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Corona-Skeptiker in Elsau Siegel bei Café Diexer nach Polizeieinsatz wieder gebrochen

Innerhalb eines Tages hat Wirt und Corona-Skeptiker Günther Diexer das bei seinem Lokal von der Polizei angebrachte Siegel zerstört. Die Polizei hat entsprechende Untersuchungen eingeleitet.

von
Lynn Sachs

Das Café Diexer in Elsau geriet Mitte März in die Schlagzeilen, als es zwangsgeschlossen wurde. Der Wirt hat seitdem mehrfach das Siegel zerstört.

Darum gehts

  • Im März wurde das Lokal Café Diexer in Elsau durch die Kantonspolizei Zürich zwangsgeschlossen, da es trotz den geltenden Corona-Massnahmen geöffnet hatte.

  • Wirt und Corona-Skeptiker Günther Diexer hat bereits mehrfach das von der Polizei angebrachte Siegel gebrochen.

Der Wirt des Café Diexer in Elsau wehrt sich weiterhin gegen die behördliche Zwangsschliessung. Am Dienstag hat der Wirt Günter Diexer das Siegel gebrochen und das Lokal illegal geöffnet. Das Video dazu wurde auf Youtube veröffentlicht. Daraufhin hat die Polizei das Lokal erneut geschlossen, ein Siegel angebracht und die Schlösser ausgetauscht. Laut «Tele Züri» wurde das Siegel am gleichen Tag wieder zerstört.

Das Café Diexer in Elsau war Mitte März trotz der geltenden Corona-Massnahmen geöffnet. Das Lokal wurde im Auftrag der Zürcher Gesundheitsdirektion daraufhin von der Polizei zwangsgeschlossen. Die Vermieterin, die Genossenschaft Solidus, hat das Mietverhältnis bisher nicht gekündigt. «Die Vorkommnisse wurden im Vorstand aber besprochen. Wir machen uns im Allgemeinen Gedanken über die Zukunft des Mietobjekts.»

Wie Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch gegenüber «Tele Züri» erklärt, muss der Wirt mit einer Geldstrafe rechnen. Die Kantonspolizei Zürich hat Kenntnis vom Vorfall. Laut Sprecher Ralph Hirt wurden entsprechende Untersuchungen eingeleitet.

Innerhalb eines Tages hat Wirt Günther Diexer das von der Polizei angebrachte Siegel zerstört.

Innerhalb eines Tages hat Wirt Günther Diexer das von der Polizei angebrachte Siegel zerstört.

Screenshot «Tele Züri»

Siegelbruch

Im Strafgesetzbuch steht: «Wer ein amtliches Siegel, mit dem eine Sache verschlossen oder gekennzeichnet ist, bricht, entfernt oder unwirksam macht, wird mit einer Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.»

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