Auf dem Trottoir: Skater kracht in Auto – Lenkerin verurteilt

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Auf dem TrottoirSkater kracht in Auto – Lenkerin verurteilt

Eine Autofahrerin übersieht beim Einbiegen auf eine Strasse einen Inline-Skater. Doch Skater haben auf dem Trottoir Vortritt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde sie nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Attila Szenogrady
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Attila Szenogrady

«Dieser Unfall hätte jedem passieren können», erklärte der Gerichtsvorsitzende am Ende der gestrigen Verhandlung. Dennoch fällten die Oberrichter gegen die heute 38-jährige Autolenkerin aus Rafz einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung aus. Die Büroangestellte erinnerte sich an den 4. August 2010 zurück und beteuerte, dass sie den Skater bis zum Aufprall gar nicht wahrgenommen habe.

Damals wollte die Beschuldigte nach dem Feierabend mit ihrem Auto nach Hause fahren und verliess um 17.55 Uhr einen Firmenparkplatz in Glattbrugg. Sie bewegte sich langsam auf einem Trottoir und wollte in die Flughofstrasse in Richtung Rümlang einbiegen. Dann passierte es: Ein Geschäftsführer aus Glattbrugg flitzte mit hoher Geschwindigkeit auf seinen Inline-Skates über das Trottoir in Richtung Kloten. Er bemerkte das Fahrzeug der Angeschuldigten zu spät und prallte in den Wagen. Dabei stürzte der heute 47-jährige Koch und brach sich das linke Schulterblatt.

Vortritt durchsetzen

Obwohl sich die Autolenkerin vorbildlich verhielt, am Unfallort verblieb und sogleich die Sanität aufbot, erstattete der erheblich verletzte Geschädigte bereits am nächsten Tag eine Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland untersuchte den Unfall und erhob im Dezember 2010 Anklage gegen die Autohalterin. Der Strafantrag lautete auf 20 Tagessätze zu 30 sowie auf 500 Franken Busse. Der zuständige Staatsanwalt führte aus, dass die Beschuldigte den herannahenden Geschädigten übersehen habe. Das Unglück wäre demnach vermeidbar gewesen.

Am Freitag beschäftigte der umstrittene Vorfall das Zürcher Obergericht. Der Verteidiger verlangte einen vollen Freispruch und führte aus, dass der Skater ins Auto geprallt sei. Er sei fest entschlossen gewesen, den Vortritt durchzusetzen. Was nicht angehe, plädierte der Rechtsanwalt und forderte nicht nur einen Augenschein an der unübersichtlichen Unfallstelle, sondern auch die Einholung eines gerichtlichen Unfallgutachtens. Allerdings ohne Erfolg.

Skater gilt als Fussgänger

Das Obergericht kam zu einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und verurteilte die Automobilistin zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 50 Franken sowie 100 Franken Busse. Präsident Burger rief in Erinnerung, dass Inline-Skater laut Gesetz als Fussgänger gelten und deshalb auf dem Trottoir immer Vortritt hätten. Das Obergericht stufte das Verschulden der Autohalterin im absolut unteren Rahmen ein. Andererseits vertrat es auch die Auffassung, dass die Frau bei erhöhter Aufmerksamkeit den Skater hätte sehen müssen.

Mit diesem Entscheid schützten die Oberrichter ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Bülach. Dieses war bereits im letzten März zu einem Schuldspruch gekommen. Die finanziellen Forderungen des Privatklägers wurden auf den Weg eines Zivilprozesses verwiesen.

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