
Ist an sich erlaubt, aber kann je nach Fall eine Busse ergeben: Querparkieren im Längsparkfeld.
Smart und andere MicrocarsDürfen die Kleinen quer parkieren?
Dank immer mehr Microcars sieht man jetzt häufiger, was sich bisher nur Smart-Lenkende trauten: Querparkieren im Längsparkfeld. Aber ist das erlaubt? Und zahlen zwei Kleine in einem Feld doppelt?
- von
- Viva-Mobilitätsexperten
Frage von Monique ans Viva-Expertenteam:
Bei uns in der Nähe parkiert ein Smart bereits länger quer im Parkfeld. Eine Busse konnte ich nicht an ihm entdecken. Ist das denn erlaubt? Und falls zwei Smarts quer dort stünden: Müssten sie beide zahlen?
Antwort
Liebe Monique
Jein – es ist an sich erlaubt, aber trotzdem kann es Bussen geben. Wie das? Grundsätzlich ist Querparkieren im Längsparkfeld zulässig. Aber jetzt kommt das Wie: Theoretisch müssen die Umrisse des Autos im Feld sein, doch in der Praxis wird fast immer auf der Position der Räder abgestellt. Parkfelder messen in der Breite maximal zweieinhalb Meter, meist weniger. Selbst ältere Smarts sind 2,50 Meter lang (Radstand 1,81 Meter): Das wird knapp. Der Smart im Bild parkiert zudem mit Vorderrädern auf dem Trottoir, und das ist verboten.
Je nach Ort wird unterschiedlich tolerant reagiert.
Nun kommt das Wo: Je nach Ort wird unterschiedlich tolerant reagiert. In Zürich zum Beispiel wird solches Querparkieren seit einem Obergerichtsurteil toleriert – falls Augenmass seitens der Parkierenden am Werk war. An anderen Orten kann das aber anders sein. Und im Bild hat zum Beispiel das Trottoir Überbreite; unter 1,50 Metern übriger Durchgangsbreite wäre wohl Schluss. Oder wenn das Auto hinten weit in die Strasse hineinragt. Denn streng genommen zählen eben die Autoumrisse. Je nach Fall könnte also gebüsst werden.
Je nach Umständen kann es eine Busse geben.
Beim Bezahlen ist es ähnlich. Hier gibt es eben zum Beispiel im Kanton Zürich dieses Urteil, das gutgeheissen hat, dass zwei Smarts in einem Feld querparkieren und nur einer davon Parkgebühren bezahlt, weil man pro Parkfeld zahle. Aber: Anderswo kann anders geurteilt werden. Und auf dem Streifen in der Blauen Zone wie im Bild müssten sicher trotzdem beide Smarts die Parkscheibe einstellen. Also gilt auch hier: Ja, an sich muss nur einer zahlen, aber je nach den Umständen und dem Ort kann es trotzdem eine Busse ergeben.
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