Geldsegen : Nationalbank verteilt jetzt jährlich bis zu 6 Milliarden an Bund und Kantone

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Geldsegen Nationalbank verteilt jetzt jährlich bis zu 6 Milliarden an Bund und Kantone

Die Schweizerische Nationalbank verteilt mehr von ihrem Gewinn. Neu gibt es für Bund und Kantone bis zu 6 Milliarden pro Jahr. Die Regelung gilt rückwirkend schon ab 2020.

von
Lucas Orellano
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Die SNB verteilt neu maximal 6 Milliarden an Bund und Kantone.

Die SNB verteilt neu maximal 6 Milliarden an Bund und Kantone.

Tamedia / Urs Jaudas
Bereits für 2020 gibt es 6 Milliarden.

Bereits für 2020 gibt es 6 Milliarden.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Künftig gibt es mehr Geld für Bund und Kantone von der Schweizerischen Nationalbank.

  • Die Vereinbarung gilt rückwirkend, das heisst schon ab 2020.

  • Die Bedigungen für die Maximalauszahlung von 6 Milliarden sind erfüllt.

Geldsegen für Bund und Kantone: Die Schweizerische Nationalbank schüttet neu bis zu 6 Milliarden jährlich aus. Das geht aus einer Medienmitteilung vom Freitag hervor.

«Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB unterzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass es die finanzielle Situation der Nationalbank zulässt, wird jährlich neu ein Betrag von bis zu 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone ausgeschüttet», heisst es im Communiqué.

Nationalbank zahlt schon für 2020 6 Milliarden

Die Vereinbarung gilt bereits rückwirkend ab 2020 und ersetzt die bisher geltende. Die Gewinnausschüttung ist abhängig vom Bilanzgewinn, den die Nationalbank macht. Es gibt einen Grundbetrag von 2 Milliarden Franken, der ausgeschüttet wird, sofern mindestens ein ebenso grosser Bilanzgewinn vorhanden ist. Dazu kommen dann vier mögliche Zusatzausschüttungen von 1 einer Milliarde Franken.

Diese werden vorgenommen, wenn der Bilanzgewinn 10, 20, 30 respektive 40 Milliarden Franken erreicht. Für das Geschäftsjahr 2020 sind die Bedingungen für die maximale Ausschüttung erfüllt: Daher werden 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone ausgeschüttet.

Was sagt das Gesetz?

Gemäss Nationalbankgesetz ist die Schweizerische Nationalbank verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Zur mittelfristigen Verstetigung regeln das Eidgenössische Finanzdepartement und die SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre.

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