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Grow UpSo löschst du eine Betreibung

Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung wurde schon betrieben, nicht immer zu Recht. Wir zeigen dir, was du in einem solchen Fall unternehmen kannst.

Bei der Betreibung handelt es sich im schweizerischen Recht um eine Zwangsvollstreckung, durch welche ausstehende Geldbeträge eingefordert werden. Durchgeführt werden solche Vollstreckungen durch das Beitreibungsamt, welches auch das sogenannte Betreibungsregister führt. Darin ist ersichtlich, wie oft jemand seine Rechnungen nicht bezahlt hat.

Vor allem bei unberechtigten Betreibungen können solche Einträge ziemlich ärgerlich sein und dir unter Umständen eine Bewerbung verunmöglichen oder dir die Chancen auf eine Wohnung vermiesen.

Sollte es tatsächlich zu einer Betreibung kommen, solltest du auf Folgendes achten:

• Grundsätzlich bleibt ein Eintrag für fünf Jahre sichtbar.

• Wenn du den geforderten Betrag beglichen hast und der Gläubiger sein Einverständnis gibt, kannst du allerdings innerhalb einer Frist von drei Monaten ein Gesuch stellen, um den Eintrag löschen zu lassen. Kostenpunkt: 40 Franken.

• Der Gläubiger hat nun einen Monat Zeit, im Falle einer Nichtbezahlung die Betreibung weiterzuziehen. Unterlässt er dies, wird der Eintrag gelöscht.

• Und Vorsicht: Der Gläubiger hat auch nach der Löschung eine Frist von einem Jahr, um ein sogenanntes Fortsetzungsbegehren zu stellen, wonach der Eintrag in deinem Register erneut erscheint.

• Solltest du zu Unrecht betrieben werden, bewahre auf jeden Fall alle Unterlagen auf, denn in solchen Fällen kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.

Allgemein gilt natürlich: Versuche möglichst, es gar nicht erst zu einer Betreibung kommen zu lassen. Im Normalfall passierst du zuerst mehrere Warn-Barrieren, bis tatsächlich eine Betreibung eingeleitet wird. Viele Gläubiger drohen nach erfolglosen Mahnungen zuerst mit einer Betreibung, bevor sie diese tatsächlich einleiten.

Beachte: Gesetzlich zu einer Warnung verpflichtet ist der Gläubiger nicht. In den meisten Fällen lässt sich aber mit den zuständigen Personen reden und man kann ausstehende Zahlungsforderungen aufschieben. (20 Minuten)

Schon Mitte 20 aber noch immer nicht wirklich im Erwachsenenleben angekommen? No need to panic! «Grow Up» beantwortet dir alles, was du spätestens mit 30 wissen musst. Seien es Fragen zur Karriere, dem Umgang mit Geld oder den Behörden: Hotel Mama war gestern.

Sende deine Frage an grow.up@20minuten.ch

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