Zollbrück BESo rechtfertigt sich der Rassist
Sein Video, in dem er gegen einen dunkelhäutigen Mann hetzt, sorgt für Aufsehen. Das meint der Rassist von Zollbrück BE dazu.
- von
- dk/pam
Für den Mann, der letzte Woche bei der Autowaschanlage den Kenianer T. N.* beschimpfte und die Szene filmte, könnte es ungemütlich werden. Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen. Auch das Opfer will Anzeige erstatten. Laut der Rassismusstrafnorm können Personen, die andere wegen ihrer Rasse diskriminieren, mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Ob der Vorfall unter die Strafnorm fällt, ist offen.
20 Minuten hat den Urheber des Videos, T. S.*, in seiner Garage in der Region besucht. Er war, als er das Video aufnahm, mit dem Auto eines Verwandten unterwegs, der das Fahrzeug zu ihm in die Reparatur gegeben hatte.
«Es tut mir nicht leid»
Dass er den Kenianer N. beschimpft hat, tut ihm nicht leid. Auch bereut er nicht, dass er N. unterstellt hat, er habe fürs Autowaschen nicht bezahlt, was in Afrika halt üblich sei. «Das wäre ja ein Schuldeingeständnis.» Er habe sich einfach darüber aufgeregt, dass N. das Auto nur mit der Bürste geputzt habe, ohne Wasser zu benutzen, redet sich S. heraus. Jeder, der danach sein Auto mit der Bürste putzen wolle, habe wegen der Sandpartikel ein verkratztes Fahrzeug.
Ausfallend geworden sei er nicht mit Absicht, sagt S. «Löl sagt man im Berndeutschen noch oft, das ist nicht böse gemeint.» Auch für seine übelste Beleidigung hat er eine Ausrede parat: «Das N-Wort habe ich erst fallen lassen, als der Mann schon ausser Hörweite war.»
Ins Netz will er das Video nicht gestellt haben
Weitergeschickt habe er das Video aber nicht, behauptet S. Er habe kein Youtube oder Social Media. Eine Behauptung, die selbst einer kurzen Recherche nicht standhält. Auf seinem Facebook-Profil postet er regelmässig Bilder von sich oder von Autos, die er verkaufen möchte.
Dass er mit seinen rassistischen Beleidigungen die Rassismus-Strafnorm verletzen könnte, sei ihm nicht bewusst gewesen. Er habe nur ein Video für sich machen wollen. «Das darf man wohl noch.»
Einen Bekannten erstaunen die rassistischen Äusserungen von S. nicht. «Er ist bekannt als notorischer Rassist. Sei es im Coop oder auf dem Fussballplatz: Wenn Ausländer da sind, bezeichnet er sie als ‹Gesindel› und beleidigt sie auf Berndeutsch.» Es sei zu begrüssen, dass sich nun endlich jemand dagegen wehre.