Phantombilder: So viel verrät die DNA über Verbrecher

Aktualisiert

PhantombilderSo viel verrät die DNA über Verbrecher

Justizministerin Karin Keller-Sutter will die Möglichkeiten zur Täterfahndung ausbauen. Die Polizei soll in Zukunft gezielt nach Haut-, Haar- oder Augenfarbe suchen.

von
D. Krähenbühl
1 / 8
Die Polizei von Costa Mesa fand Sunny Adrienne Sudweeks am 23. Februar 1997 erwürgt in ihrer Wohnung vor. Trotz Massen DNA-Tests konnte der Täter nicht gefunden werden. Die Polizei wandte  sich 2016 schliesslich an die Firma Parabon NanoLabs.

Die Polizei von Costa Mesa fand Sunny Adrienne Sudweeks am 23. Februar 1997 erwürgt in ihrer Wohnung vor. Trotz Massen DNA-Tests konnte der Täter nicht gefunden werden. Die Polizei wandte sich 2016 schliesslich an die Firma Parabon NanoLabs.

Parabon NanoLabs
Aufgrund des Phantombilds prüfte die Polizei am Tatort erhobene DNA-Abstriche erneut - und fand einen Match. Links ein Vergleich vom Phantombild mit dem Täter.

Aufgrund des Phantombilds prüfte die Polizei am Tatort erhobene DNA-Abstriche erneut - und fand einen Match. Links ein Vergleich vom Phantombild mit dem Täter.

Parabon NanoLabs
Im Mai 2016 ging die Polizei einer Vermisstmeldung für die 25-jährige Chantay nach. Zwei Tage später wurde sie tot aufgefunden. Trotz DNA-Abgleich mit einer Datenbank wurde der Täter nicht gefasst.

Im Mai 2016 ging die Polizei einer Vermisstmeldung für die 25-jährige Chantay nach. Zwei Tage später wurde sie tot aufgefunden. Trotz DNA-Abgleich mit einer Datenbank wurde der Täter nicht gefasst.

Parabon NanoLabs

Im Juli 2015 zerrt in Emmen ein Mann eine junge Frau vom Velo, vergewaltigt sie und lässt sie schwer verletzt zurück. Obwohl über 400 Männer zum DNA-Test aufgeboten wurden, fehlt vom Täter noch immer jede Spur. Heute kann die Polizei DNA-Profile nur mit einer Fahndungsdatenbank abgleichen, inhaltlich aber nicht auswerten, um Hinweise auf das Aussehen des Täters zu erhalten. Bundesrätin Karin Keller-Sutter will das jetzt ändern, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» berichtet.

Einige Spuren Blut, Speichel oder Sperma reichen, um im Labor die Augen-, Haar- und Hautfarbe und die biogeographische Herkunft zu eruieren. In einigen Jahren könnten eventuell sogar Aussagen über Körpergrösse, Alter, Haarstruktur oder erblich bedingten Haarausfall der betroffenen Person gemacht werden, sagt Cordula Haas, Forscherin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich.

Phantombild eine «Illusion»?

Die Vorhersagegenauigkeit würde sich aber unterscheiden: «Rote oder schwarze Haaren, braune oder blaue Augen sind per DNA relativ leicht zu erkennen», sagt Haas. Bei blonden Haaren oder grünen Augen werde die Vorhersage schon schwieriger, weil beispielsweise blonde Haare im Laufe des Lebens nachdunkeln können.

In den USA gibt es bereits Firmen, die behaupten, aufgrund einer DNA-Analyse ein Phantombild erstellen zu können. Die Behauptungen sind in Fachkreisen jedoch umstritten. «Die Methoden des Unternehmens sind wissenschaftlich nicht nachvollziehbar», so Haas. «Ein Phantombild des Täters zu erstellen, indem man seine DNA analysiert, ist – zumindest jetzt noch – eine Illusion. Die Erwartungen sind viel zu hoch. Von allfälligen DNA-Phantombildern sind wir noch weit entfernt.» In Zukunft werde aber immer mehr möglich sein.

Doch auch dann wäre der Datenschutz gewährleistet, sagt Haas. «Wir würden keine Informationen an die Polizei weitergeben, die nicht auch ein Zeuge machen könnte.» Als Ermittlungshilfe für die Polizei, sei die DNA-Phänotypisierung ein nützliches Mittel, sagt Haas. Sie befürwortet deshalb die Möglichkeit, die Technologie bei schweren Straftaten einzusetzen.

Polizei will neue Technologie

Dass eine inhaltliche DNA-Auswertung der Polizei helfen würde, bestätigt Max Hofmann, Generalsekretär des Verbandes Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB). «Eine Einführung derartiger Technologie würde uns helfen, effizienter und effektiver auf Tätersuche zu gehen.»

Massen-DNA-Tests würden damit unnötig, der Täterkreis wäre eingeschränkt. «Das Risiko, dass ein Sexualstraftäter oder Mörder noch Jahre nach der Tat frei herumlaufen könnte, wäre minimiert.»

Generalverdacht durch DNA-Analyse

Gegen eine inhaltliche DNA-Analyse spricht sich hingegen der eidgenössische Datenschützer, Adrian Lobsiger, aus. Er beschreibt in der «Zentralschweiz am Sonntag» den theoretischen Fall, bei dem es in einem Dorf zu einer Vergewaltigung käme und die DNA-Analyse auf einen dunkelhäutigen Täter hindeuten würde. Alle Männer mit dunkler Hautfarbe kämen unter Generalverdacht, so Lobsiger.

«Gerade bei einer öffentlichen Fahndung drohen Vorverurteilungen, die sich im schlimmsten Fall in spontaner Gewalt entladen könnten.» Bei schweren Verbrechen gegen Leib und Leben habe er aber «ein gewisses Verständnis» wenn die DNA nach Körpermerkmalen ausgewertet werde.

Verwandtenrecherche Keller-Sutter will auch die Verwandtenrecherche gesetzlich regeln. Nach einem Bundesgerichtsurteil ist es der Polizei schon jetzt möglich, in der Datenbank des Bundesamts für Polizei (Fedpol) nicht nur nach einem ganz bestimmten DNA-Profil zu suchen, sondern auch im familiären Umfeld des Täters. Nun soll im DNA-Profil-Gesetz, das Karin Keller-Sutter voraussichtlich im Sommer vorlegen wird, eine gesetzliche Grundlage dafür entstehen.

Verwandtenrecherche Keller-Sutter will auch die Verwandtenrecherche gesetzlich regeln. Nach einem Bundesgerichtsurteil ist es der Polizei schon jetzt möglich, in der Datenbank des Bundesamts für Polizei (Fedpol) nicht nur nach einem ganz bestimmten DNA-Profil zu suchen, sondern auch im familiären Umfeld des Täters. Nun soll im DNA-Profil-Gesetz, das Karin Keller-Sutter voraussichtlich im Sommer vorlegen wird, eine gesetzliche Grundlage dafür entstehen.

Datenschützer Adrian Lobsiger spricht in der «Zentralschweiz am Sonntag» von einem «systemischen Bruch mit unserer Rechtstradition», weil bei einem solchen Vorgehen das Zeugnisverweigerungsrecht von Verwandten torpediert würde.

Deine Meinung