«Erweiterte Widerspruchslösung»: So will Berset die Zahl der Organspender erhöhen

Aktualisiert

«Erweiterte Widerspruchslösung»So will Berset die Zahl der Organspender erhöhen

Eine Initiative fordert, dass jeder Organspender wird, solange er dies nicht ausgeschlossen hat. Auch der Bundesrat befürwortet nun einen Systemwechsel.

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pam
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Bei der Organspende soll es zu einem Systemwechsel kommen.

Bei der Organspende soll es zu einem Systemwechsel kommen.

Keystone/Christian Beutler
Die Initiative «Organspende fördern - Leben retten» verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat.

Die Initiative «Organspende fördern - Leben retten» verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat.

Keystone/Christian Beutler
Dem will der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Dem will der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Peter Schneider

Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» will erreichen, dass Organe, Zellen und Gewebe jeder Person gespendet werden, solange die Ablehnung zu Lebzeiten nicht geäussert wurde. Dieser Ansatz beruht auf der sogenannten «vermuteten Zustimmung». Damit soll die Zahl der Organspender erhöht werden.

Der Bundesrat spricht sich nun für eine «erweiterte Widerspruchslösung» aus und stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, wie Alain Berset an einer Medienkonferenz am Freitag erklärte. Damit will er die Spendenzahlen, die im europäischen Durchschnitt tief seien, erhöhen.

Angehörige werden einbezogen

«Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ist der Wille einer verstorbenen Person nicht klar dokumentiert, werden weiterhin die Angehörigen

befragt», heisst es in einer Mitteilung. Die Angehörigen könnten dann einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspreche. Die neue Regelung gilt für Personen ab 16 Jahren, die in der Schweiz leben.

Im Unterschied zur Initiative bezieht der indirekte Gegenvorschlag explizit den Willen der Angehörigen mit ein, weshalb der Bundesrat das Volksbegehren ablehnt. Alain Berset schlägt weiter konkret vor, ein Register zu schaffen, «in dem ein Widerspruch einfach eingetragen werden kann. Die Bevölkerung soll breit über die neue Regelung und das Recht auf Widerspruch informiert werden.»

Spende ausserhalb des Spitals weiterhin nicht möglich

Der Bundesrat betont, dass auch mit dem Systemwechsel zur «erweiterten Widerspruchslösung» die Voraussetzungen für eine Spende gleich blieben. «Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.»

Heutige Situation

Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Eine Organspende kommt in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. In dieser schwierigen Situation lehnen die Angehörigen in rund 60 Prozent der Fälle eine Organspende ab, obwohl in Umfragen eine grosse Mehrheit der Bevölkerung gegenüber der Organspende grundsätzlich positiv eingestellt ist.

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