Sex mit dem Haustier: Sodomit muss sich in Therapie begeben

Aktualisiert

Sex mit dem HaustierSodomit muss sich in Therapie begeben

Ein 25-jähriger Baselbieter stand heute in Liestal vor Gericht: Er verging sich über Jahre an seinen Hunden. Zum Verhängnis wurden ihm seine eigenen Forumseinträge.

von
Anna Lüthi

Er war ein Angeklagter der eher seltsamen Sorte. Der 25-Jährige Zoophilist, der mit seinem Bart und seinem urchigen Äusseren älter aussieht, machte während der vierstündigen Verhandlung keine Anstalten, seinen Parka auszuziehen. Hin und wieder zuckte er mit dem Kopf. Er trug ein Hundehalsband. Und wenn er sprach, tat er es leise und gepresst.

Das sei schon ein Fortschritt, meinte der psychiatrische Gutachter, der beim äusserst intelligenten Angeklagten eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostizierte. Während der ersten Gespräche habe er noch die Fäuste geballt, wenn er sprach.

Besuch nur mit Begleitung

Heute sagte der Angeklagte: «Blässli kam in keinster Weise zu Schaden – im Gegenteil: Es geht ihm gut.» Blässli, das war gleichzeitig sein Appenzeller Sennenhund und «Lebenspartner». Diesen darf der Angeklagte heute nur noch begleitet besuchen. Denn die Anklage lautete: Seit 2008 soll der 25-Jährige an Blässli und zwei weiteren Hunden regelmässig sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Zoophilie ist eines der letzten sexuellen Tabus und weiter verbreitet als vermutet. Aufgrund von Schätzungen in vergleichbaren Ländern rechnete der «Tages-Anzeiger» vor einigen Monaten vor, dass es hierzulande 275 000 Zoophile geben müsse; mehrheitlich sind sie überdurchschnittlich gebildet.

Ausgefeilte Forumseinträge

Obwohl selten geahndet (Tiere können keine Anzeigen aufgeben, Tierärzte sind zu wenig sensibilisiert), ist der sexuelle Verkehr mit Tieren in der Schweiz verboten. Anders in Ungarn, wo man legal Tierpornos beziehen kann. Schweizer Tierliebhaber stimulieren sich deshalb nicht selten via Internet.

Das Web wurde auch dem Angeklagten zum Verhängnis. Er veröffentlichte auf Foren unter seinem richtigen Namen theoretische Abhandlungen über Zoophilie, unter einem Pseudonym berichtet er aus der Praxis. Weil er dabei im selben, fremdwortgespickten Stil schrieb, konnte ihn eine Tierschützerin im Mai 2011 überführen. Auf den Foren sei der 25-Jährige noch einer der «Harmloseren», sagt die Tierschützerin gegenüber 20 Minuten. Er habe die Tiere «auf die feine Tour» vergewaltigt, er habe sie nicht geschlagen.

Angeklagten als bedrohlich erlebt

Besonders bei der Verbindung von Sadismus und Zoophilie, warnt die Kriminalforschung, ist Vorsicht geboten. Zudem seien Zoophile überdurchschnittlich oft auch pädophil. Tierquälerei sei nicht selten der Ausgangspunkt zu schweren Gewalt- und Sexualverbrechen.

Ein Gewaltpotential erkannte im vorliegenden Fall auch der Gutachter. «Ich habe den Angeklagten als durchaus bedrohlich erlebt – und er hat praktisch keine Krankheitseinsicht», so der Experte. So widerrief der Beschuldigte sein laut Gutachter «ausführliches, plastisches» Teilgeständnis – er habe nur so schnell wie möglich aus der U-Haft wieder heim gewollt.

Angeklagt war der junge Mann auch wegen Tierpornografie - die man auf seinem Laptop fand - und wegen Drohung. Nach der U-Haft nahm der Kanton dem Angeklagten den Hund weg, worauf dieser mehrfach den Kantonstierarzt bedrohte.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten unbedingt. Die Strafe wurde zugunsten einer Psychotherapie ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft forderte 20 Monate Gefängnis.

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