Verwahrung«Solche Psychopathen sind nicht therapierbar»
Das Bundesgericht hebt erneut eine lebenslange Verwahrung auf. Der forensische Psychiater Ralph Aschwanden kritisiert die Richter.
- von
- ehs
Der rückfällige Mörder und Vergewaltiger Claude Dubois wurde lebenslang verwahrt – zu Unrecht, wie das Bundesgericht am Mittwoch entschied. Es ist nicht das erste Mal, dass die Richter eine lebenslange Verwahrung aufheben. Auch der Rupperswiler Vierfachmörder Thomas N. könnte einer lebenslangen Verwahrung entgehen. Der forensische Psychiater und St. Galler Amtsarzt Ralph Aschwanden, der selbst Straftäter begutachtet, über die Entscheidung.
Herr Aschwanden, das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung von Claude Dubois aufgehoben. Wie erklären Sie sich den Entscheid?
Einige Richter haben nicht den Mut, einen Menschen für immer wegzusperren. Sie wollen nicht als Hardliner dastehen, dafür als menschlich im Sinne des täterorientierten europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelten. Solche ideologischen Bundesgerichts-Entscheide sind ein Stück weit auch zufällig, weil sie stark abhängig von der Besetzung der Richter mit ihren politischen Haltungen sind.
Das Bundesgericht argumentierte, ein Gutachten sei falsch interpretiert worden. Es lasse keine lebenslange Prognose zu – ein Argument, das immer wieder auftaucht. Sind solche Prognosen unmöglich?
Nein. Gewisse Störungen sind bekannterweise kaum behandelbar. Und nach erfolglosen Behandlungsversuchen mit schweren Rückfällen, unter Ausnutzung der Gutmütigkeit unseres Systems, muss man sich die Unbehandelbarkeit eingestehen – was offenbar einigen Therapeuten und Gutachtern schwer fällt. Insbesondere Psychopathen mit fehlenden Schamgefühlen, Reue und Empathie fallen unter diese Kategorie.
Trotzdem ist die Entscheidung, einen Menschen sein Leben lang wegzusperren, hart.
Ein Richter muss sich bestimmt keine Gewissensbisse machen, dass er zu Unrecht einen rückfälligen Psychopathen lebenslang verwahrt hat. All die zukünftigen Opfer, die es sonst gäbe, werden ihm dankbar sein. Die lebenslange Verwahrung ist auch wirklich für diese Psychopathen gedacht, Sie haben eine perfekte Fassade, die sogenannte «Mask of Sanity», und sind so raffiniert und manipulativ, dass sie es immer wieder schaffen, gutgläubige Therapeuten, Gutachter und Juristen zu täuschen. So gelangen sie aus der normalen Verwahrung und delinquieren dort weiter, wo sie aufgehört haben – einfach noch raffinierter.
Wir wissen aber nicht, ob es in Zukunft Therapiemöglichkeiten für solche Menschen gibt.
Es gibt Gutachter, die sagen, jede Prognose über fünf Jahre hinaus sei Hellseherei. Da bin ich ganz anderer Meinung. Die Gehirne dieser schweren Psychopathen sind derart fundamental gestört, dass Psychotherapie nicht oder kontraproduktiv wirkt und nur ein schwerer Hirnschlag oder eine dementielle Entwicklung eine genügende Änderung herbeiführen, dass sie ungefährlich werden. «Neue Therapien» müssten das Ausmass einer Gehirntransplantation haben.
Können sich diese Menschen also ihrer Meinung nach nicht bessern?
Es kommt immer auf das Ausmass der Störung an und wie sie auf eine Therapie reagieren. Wenn Täter während einer Therapie noch einmal dieselbe Tat begehen, ist das maximal ungünstig. Bei schweren Psychopathen kann man die fehlenden Schamgefühle, Gewissensbisse, Reue und Empathie nicht «hervortherapieren». An die Minderwertigkeitskomplexe der Psychopathen – meist der Grund, um andere Menschen zu erniedrigen – kommt man wegen der hohen Kränkbarkeit nicht heran. Und der Psychopath ist einzig daran interessiert, diese perfekte Fassade zu verbessern. Wie soll man da therapieren? Es gibt auch keine Medikamente, die das ändern. Alles wird so manipuliert und gedreht, dass der Psychopath gesund und geläutert erscheint – aber das ist nur eine Maske.
Was spricht gegen die ordentliche Verwahrung? Mit dieser können Täter auch ein Leben lang weggesperrt werden. Ihre Gefährlichkeit wird aber regelmässig überprüft.
Psychopathen manipulieren, solange sie können. Diese Möglichkeit haben sie nur in der normalen Verwahrung, nicht oder mit kaum relevanten Konsequenzen in der lebenslangen Verwahrung. Der erfolgreiche Rekurs gegen die lebenslange Verwahrung ist aus Sicht der Psychopathen eine weitere gelungene Manipulation und Legitimation, weiter mit Erfolg manipulieren zu dürfen.
Von Menschen, die im Justizbereich arbeiten, müsste man erwarten, dass sie solche Manipulationen durchschauen.
Schlechte Therapeuten überschätzen sich häufig selbst und glauben schnell, dass sich jemand nur wegen ihrer Therapie gebessert hat. Dieser Narzissmus wird von den Psychopathen sofort erkannt und ausgenutzt. Psychopathen sind faszinierend mit ihrer zuvorkommenden, selbstsicheren Makellos-Fassade. Niemand sonst bekommt so leicht naive Frauen ins Bett – der Grund warum man des Öfteren liest, dass Therapeutinnen oder Verteidigerinnen mit dem Täter eine Beziehung eingingen und diesem zur Flucht verhalfen. Der Psychopath tastet sein Umfeld nach Schwachstellen ab, lobt etwa naive Therapeuten und entwertet die anderen, die den Psychopathen längst erkannt haben.
Sie stellen sich auf den Punkt, dass man eine Prognose der Persönlichkeit bis ans Lebensende stellen kann. Ist ihrer Meinung nach die Verwahrungsinitative sinnvoll?
Ich war damals erfreut über die Annahme der Initiative, weil ich hoffte, dass endlich ein Gesetz zur Anwendung kommt, das die Bevölkerung vor diesen psychopathischen Schwerverbrechern, diesen raffinierten Manipulatoren, die sonst immer wieder freikommen, schützt. Wir dürfen nicht vergessen: Es ging in allen genannten Fällen um Wiederholungstäter nach erfolgloser Therapie und wirklich schweren Delikten – und die kommen häufig nur für die Delikte dran, für die sie erwischt wurden. Psychopathen delinquieren aber ein Leben lang.
Haben Sie ein Beispiel?
Der Serien-Vergewaltiger Markus Wenger, dessen lebenslange Verwahrung vom Bundesgericht aufgehoben wurde. Bei ihm sind so viele Therapien versucht worden, und nichts hat genützt. Zweimal hat er es geschafft, aus einer normalen Verwahrung herauszukommen, um die nächste Vergewaltigungsserie hinzulegen. Er wird es nun ein drittes Mal schaffen.
Vorinstanzen haben verschiedentlich lebenslange Verwahrungen ausgesprochen, die aber in allen angefochtenen Fällen bisher vom Bundesgericht aufgehoben wurden. Wieso?
Würde man einen Richter fragen, ob die Freiheit des Täters oder die Sicherheit der Bevölkerung höher zu gewichten ist, würden wohl die meisten zugunsten der Bevölkerung entscheiden. Je höher die Instanzen, je weiter weg von der Bevölkerung, je eher zählen aber politische, ideologische und nicht mehr vernünftige Gründe. Allerdings passen diese Urteile in den Zeitgeist. Jedes Volk hat die Justiz, die Politik und die Medien, die es verdient. Und wenn sich niemand empört bei solchen Urteilen, jeder zufrieden ist, wenn es ihn nicht betrifft, dann bleibt das so. Es wird sich sicher eines Tages ändern, aber dazu sind noch sehr viele Opfer notwendig.
Nächste Woche steht Thomas N. vor Gericht, der in Rupperswil vier Menschen umgebracht und sich an einem Jungen sexuell vergangen haben soll. Muss er lebenslänglich verwahrt werden?
Mit Thomas N. Persönlichkeit stimmen offenbar verschiedene Sachen nicht. Er scheint sehr gewissenlos zu sein, das Delikt wiegt sehr schwer. Ich müsste aber seine Vorgeschichte genau kennen. Alle bisher lebenslangen Verwahrten sind Wiederholungstäter. Bei Ersttätern, wie es Thomas N. scheinbar ist, ist die Beurteilung schwieriger. Aber wenn man genau sucht, wird man feststellen, dass so ein Delikt nicht aus dem Nichts kommt.
Würden Sie selbst in einem Gutachten die lebenslange Verwahrung empfehlen?
Die Diagnose «Psychopath» wiegt sehr schwer und darf nicht leichtfertig gestellt werden. Viele Ersttäter reagieren zudem auf die Strafe. Wenn ich bei einem notorischen Wiederholungstäter zu dieser Diagnose käme, etwa im Fall Wenger, hätte ich überhaupt keine Bedenken. Es ärgert mich aber auch ungemein, dass Richter öfters die Verantwortung den Gutachtern anlasten und keinen Mut haben, selbst zu entscheiden.
Wird Claude Dubois jemals wieder in Freiheit gelassen, jetzt, da er nur ordentlich verwahrt wird?
Ich weiss nicht, wie gut die manipulativen Fähigkeiten von Dubois sind. Wenn er gut darin ist, wird er es irgendwann wieder schaffen, in Freiheit zu kommen.

Ralph Aschwanden
Der Facharzt für Psychiatrie mit Schwerpunkt forensische Psychiatrie betreibt eine eigene Praxis und ist Amtsarzt und Fachrichter im Kanton St. Gallen. Als solcher beschäftigt sich der 46-Jährige täglich mit psychisch kranken Straftätern. Zuvor arbeitete Aschwanden als Oberarzt des forensischen psychiatrischen Dienst der Universität Bern und begutachtete in dieser Funktion Straftäter.