Trimbach SO: Bundesgerichts-Entscheid – Star-Tuner Ueli Anliker – Garage bleibt bestehen

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Trimbach SOSolothurner Millionär darf ausgefallene Thai-Garage behalten 

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Garage von Star-Tuner Ueli Anliker ist kein buddhistischer Tempel und darf erhalten bleiben. 

von
Noah Gugler
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Gegen einen buddhistisch anmutenden Pavillon, den Millionär und Autotuner Ueli Anliker in einem beschaulichen Trimbacher Quartier errichtet hat, hagelte es Einsprachen.

Gegen einen buddhistisch anmutenden Pavillon, den Millionär und Autotuner Ueli Anliker in einem beschaulichen Trimbacher Quartier errichtet hat, hagelte es Einsprachen.

20min/qus
Die Bürgergemeinde leitete ein zivilrechtliches Verfahren ein. Nun hat Anliker auch vor Bundesgericht Recht bekommen: Sein Thai-Tempel darf definitiv bleiben.

Die Bürgergemeinde leitete ein zivilrechtliches Verfahren ein. Nun hat Anliker auch vor Bundesgericht Recht bekommen: Sein Thai-Tempel darf definitiv bleiben.

20min/sul
«Ich habe den Prozess gewonnen, für mich war das von Anfang an klar: Ein Wohnhaus ohne Garage ist nicht vertretbar. Bald werde ich ein weiteres Baugesuch für eine Garage eingeben.»

«Ich habe den Prozess gewonnen, für mich war das von Anfang an klar: Ein Wohnhaus ohne Garage ist nicht vertretbar. Bald werde ich ein weiteres Baugesuch für eine Garage eingeben.»

20min/sul

Darum gehts

  • Star-Tuner Ueli Anliker aus Trimbach SO baute sich vor fünf Jahren auf seinem Grundstück eine Garage in thailändischem Look.

  • Nachbarn und Bürgergemeinde waren nicht mit dem Vorhaben einverstanden, sie legten Einsprache ein.

  • Nun landete der Streit nach fünf Jahren vor dem Bundesgericht. Als letzte Instanz gab diese Anliker Recht und die Bürgergemeinde muss das Urteil akzeptieren.

  • Ein Ende des Streits sieht Ueli Anliker mit dem Urteil jedoch noch nicht.

Ueli Anliker baute 2018 auf seinem Grundstück im Solothurnischen Trimbach eine Garage mit thailändischem Flair. Damals wurde eine Sammelklage gegen ihn eingereicht, da sich die Bürgergemeinde und Nachbarn daran störten. Die Sammelklage wurde abgelehnt. Die Bürgergemeinde Trimbach zog ihre Einsprache erfolglos über mehrere Instanzen weiter, bis sie im letzten Jahr auch vor dem Schiedsgericht abblitzte. Damals sagte Anliker, dass sich viele von seinem «speziellen Gartenhaus» gestört fühlten, aber es keine «Rechtsgleichheit» sei, wenn «50 andere rundherum Gartenhäuser, Holzunterstände und so weiter haben, welche nicht eingetragen sind und kein Baugesuch einreichen mussten». Der Fall wurde nun vor dem Bundesgericht verhandelt. 

Nach fünf Jahren juristischer Auseinandersetzung hat nun das Bundesgericht einen Entscheid gefällt – zugunsten des Selfmade-Millionärs: Die Bürgergemeinde muss seine Garage akzeptieren, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet. Der Bürgergemeinde Trimbach sei sein Bauvorhaben stets ein Dorn im Auge gewesen, sagt Anliker.  

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«Ich werde ein weiteres Baugesuch eingeben»

Laut Anliker ist es in Trimbach so, dass Baugesuche zuerst an die Bürgergemeinde zur Genehmigung eingereicht werden müssen. Anschliessend wird entschieden, ob das Bauvorhaben akzeptabel ist oder nicht. «Rein vom Gesetz her muss man das nicht machen, also habe ich mich nach mehreren abgelehnten Baugesuchen direkt an die Baukommission gewandt, die mein Bauvorhaben ausgeschrieben hat. Ich habe Nägel mit Köpfen gemacht. Anschliessend folgte die Einsprache der Bürgergemeinde beim Justiz- und Baudepartement», erklärt Anliker gegenüber 20 Minuten.

Nach dem Bundesgerichtsentscheid ist für Anliker klar: «Ich habe den Prozess gewonnen, für mich war das von Anfang an klar: Ein Wohnhaus ohne Garage ist nicht vertretbar. Bald werde ich ein weiteres Baugesuch für eine Garage eingeben.» Im Gespräch mit 20 Minuten sagt Anliker weiter, dass die Bürgergemeinde gerne noch einmal Einsprache erheben könne, ihm würde wie bis anhin wieder Recht gegeben. «Ich hoffe jedoch nicht, dass die Bürgergemeinde so dumm ist und das Ganze ablehnen wird.»

«Er soll zurücktreten!»

Auf die Bürgergemeinde und somit die Steuerzahlenden von Trimbach kommen nun die gesamten Verfahrenskosten zu. Gemäss Anliker handelt es sich voraussichtlich um etwa 120’000 Franken. Die Kosten wären vermeidbar gewesen, wenn es die Bürgergemeinde einfach hätte sein lassen, meint er. 

Weil die Verfahrenskosten derart hoch sind und der Bürgergemeinde-Präsident nur «Geld verpulvert», fordert Anliker gar dessen Rücktritt. «Es geht hier vor allem um Neid. Der Präsident ist neidisch auf mich!» Der Autotuner selbst sagt, dass er nun mal polarisiere und Sachen mache, die sonst keiner machen würde. «Ich sage mir immer: Neid ist der beste Leistungsausweis.»  

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