SchlierenSozialhilfeempfänger klaute Edel-Palmen
Ein Tunesier aus Glattbrugg hat nicht nur Werkzeuge, sondern auch vor einer Bar in Schlieren drei eingetopfte Palmen gestohlen. Nun hat ihn das Obergericht verurteilt.
- von
- Attila Szenogrady

Dem Leon-Bar-Geschäftsführer George G. Ilter (auf dem Bild) wurden im Dezember 2012 mehrere Palmen gestohlen. Nun wurde der Täter verurteilt.
Es war am 18. Juli 2012, als einem Schweizer Hauswart in Rümlang bei der Baustelle «Im Kirchbrunnen» um 17 Uhr ein verdächtiges Duo auffiel. Obwohl die beiden Männer nicht wie Bauarbeiter gekleidet waren, trugen sie diverse Werkzeugkisten zu einem Lieferwagen. Der Zeuge, ein ehemaliger Polizeibeamter, ahnte, dass etwas faul war und schaltete seine früheren Berufskollegen ein. Sie konnten wenige Stunden später den Halter des fraglichen Fahrzeugs festnehmen.
Bei diesem handelte es sich um einen heute 40-Jährigen aus Glattbrugg. Der Tunesier hatte offenbar das Baustellenmagazin aufgebrochen und diverse teure Werkzeuge für 7370 Franken entwendet. Darunter ein Akkuschrauber, eine Bohr- oder Trennschleifmaschine und weitere Apparate. Der Familienvater verbrachte danach 42 Tage in Untersuchungshaft und wies die Vorwürfe trotz der schweren und glaubhaften Anschuldigungen zurück.
Auch teure Palmen gestohlen
Er habe nichts gestohlen, erklärte der Zürcher Unterländer auch nach seiner Haftentlassung. Allerdings sprach ein baldiger Rückfall grundsätzlich gegen ihn. Fest steht, dass er mit seinem Lieferwagen in Begleitung von zwei Kollegen am 2. Dezember 2012 nach Schlieren fuhr. Direkt vor die geschlossene Leon-Bar, wo die Männer an jenem Sonntag ausstiegen und gleich drei eingetopfte Palmen im Wert von je 750 Franken schnell in den Lieferwagen des Glattbruggers luden.
Dann suchten sie das Weite. Sie kamen allerdings nicht weit. Erneut wurde das Tatfahrzeug von der Polizei ermittelt. Und wiederum beteuerte der Tunesier seine Unschuld. Indem er diesmal ausführte, dass er um den Diebstahl nicht gewusst habe. Er sei von einem legalen Transport der tropischen Bäume ausgegangen.
Umfassenden Freispruch gefordert
Vor über einer Woche musste sich der ehemals mit einer Schweizerin verheiratete Sozialhilfeempfänger wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Hinzu kam der Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. So hatte die Polizei im Lieferwagen des Nordafrikaners in Glattbrugg ein verbotenes Wurfmesser sichergestellt.
Der Beschuldigte beteuerte seine Unschuld. Sein Verteidiger verlangte deshalb einen vollumfänglichen Freispruch. Der Rechtsanwalt machte vor allem geltend, dass der Rümlanger Hauswart seinen Klienten in der Untersuchung gar nicht wiedererkannt habe. Auch das beschlagnahmte Messer sei als verbotene Waffe nicht erkennbar. Zudem sei auch der Diebstahl der Palmen nicht auf dem Mist seines Mandanten gewachsen und ihm schlicht nicht nachzuweisen.
Umfassende Schuldsprüche
Das Obergericht sah es anders. Es bestätigte ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich und kam in seinem am Montag eröffneten Urteil umfassend zu Schuldsprüchen.
So habe der Zeuge das Fahrzeug des Beschuldigten am Tatort in Rümlang gesehen und die Nummern des Kontrollschildes notiert, befanden die Oberrichter. Eine Verwechslung sei ausgeschlossen.
Hinsichtlich des Palmendiebstahls in Schlieren sei aus den äusseren Umständen auf den inneren Willen des Täters zu schliessen. So hätten die drei Männer an einem dunklen Sonntagabend zugeschlagen. Dass der Beschuldigte nichts davon gewusst haben will, sei nicht glaubhaft. Zudem habe der Tunesier vor dem Coup die Kontrollschilder von seinem Lieferwagen entfernt. Was klar auf eine Planung hinweise. Er habe auch das heute strenge Waffengesetz verletzt.
Milde Strafe
Bei der Strafzumessung kamen die Oberrichter gezwungenermassen zu einer verhältnismässig milden Strafe von 90 Tagessätzen zu 20 Franken bedingt sowie 500 Franken Busse. So durften sie infolge des Fernbleibens der Staatsanwaltschaft am Berufungsprozess und des damit verbundenen Verschlechterungsverbots die Strafe nicht mehr erhöhen. Mehr schmerzen dürften den erneut verurteilten Langfinger dagegen die Auferlegung der bisher aufgelaufenen Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 10'000 Franken.