Spanien-Fall: Heimleiter kriegt Freiheitsstrafe
Den Leiter des im letzten Frühling in die Schlagzeilen geratenen Jugendheims in Spanien hat das Bezirksgericht Zürich wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bedingt verurteilt.
Der 45-jährige Jugendheim-Leiter Armin S. war angeklagt, unrechtmässig Fürsorgegelder von der Stadt Zürich in der Höhe von 44 000 Franken bezogen zu haben.
Das Gericht folgte im Sachverhalt der Anklage, ging aber bei der Strafe um zwei Monate über deren Antrag hinaus. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre angesetzt. Es erachtete es als erwiesen, dass der Mann von März 2004 bis Ende Februar 2006 von der Stadtzürcher Fürsorgebehörde gut 44 000 Franken an Sozialhilfe bezogen hatte. Im gleichen Zeitraum wurde er von der Organisation «Time-out» für die Betreuung schwer erziehbarer Jugendlicher auf einem Bauernhof in Spanien mit insgesamt 124 000 Franken entschädigt. Der Hof war als angebliches «Folter-Camp» in die Schlagzeilen geraten, weil der Mann renitente Jugendliche in einen Käfig zu stecken pflegte.
Der grundsätzlich geständige Mann hatte zwar seinen offiziellen Wohnsitz in Zürich, tauchte aber nur wenige Male im Jahr hier auf, um die Fürsorgegelder zu kassieren. Sonst lebte er auf dem Bauernhof in Spanien. Den Bezug der Sozialhilfe bezeichnete er als Kompensation dafür, dass er seinen Sohn Jahre lang allein habe erziehen müssen, ohne Alimente zu erhalten. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, weil das Tatmerkmal der Arglist fehle. Zudem machte sie geltend, dass die Zürcher Fürsorgebehörden selbst hätten merken müssen, dass der Angeklagte auch von «Time-out» mit städtischen Geldern entschädigt werde.
Das Gericht verwarf diese Argumentation. Die Sozialbehörden müssten den Angaben ihrer Klienten vertrauen können, hiess es. Sie könnten nicht alle Gesuchsteller als potenzielle Kriminelle betrachten. Sonst würde das System zusammenbrechen.
Der Verurteilte lebt gemäss eigenen Angaben als Mieter auf dem Hof in Spanien und betreut nun Drogenabhängige. Dafür erhalte er 2.000 Euro im Monat, sagte er. Er versprach, der Stadt Zürich die gut 44 000 Franken zurückzuzahlen. (sda)