Steuertrick: Sparen Superreiche mit Kunst Millionen?

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SteuertrickSparen Superreiche mit Kunst wirklich Millionen an Steuern?

Schwervermögende sollen mit dem Handel von Kunst legal Millionen an Steuern sparen, sagt ein Tiktoker. Ist das auch in der Schweiz möglich? Ein Finanzprofi nimmt Stellung.

Er hat mit Kunst sein Leben finanziert: Wolfgang Beltracchi (71) gilt als einer der grössten Kunstfälscher der Welt. Für seine Fälschungen musste er mehrere Jahre ins Gefängnis.

20min/Anja Zingg/Fabienne Naef/Taddeo Cerletti/Jacqueline Straub

Steuern sparen mit Kunst: Darum gehts

  • Kunst kaufen und spenden, wenn der Preis gestiegen ist – so sollen Superreiche legal Steuern sparen.

  • In der Schweiz funktioniere dieser Trick nicht, sagt ein Finanzexperte.

  • Darauf musst du bei den Steuern achten, wenn du mit Kunst handelst.

So sollen Superreiche legal Millionen an Steuern sparen: Kaufe ein Kunstobjekt, stelle es in ein Zollfreilager und spende es an ein Museum, wenn sein Preis stark gestiegen ist. Nun kannst du mehr Geld von den Steuern abziehen, als du für die Kunst ausgegeben hast. Das behauptet der Finanz-Influencer Abu auf Tiktok.

Steuertrick funktioniert in der Schweiz nicht

«Dieses Video ist reisserisch, das kann so nicht stimmen», sagt Karl Flubacher, Geschäftsleiter Nordwest- und Westschweiz beim VZ Vermögenszentrum. In der Schweiz könne man Spenden in der Regel nur im Wert von maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens abziehen. Kaufe jemand ein Bild für eine Million, das später zwei Millionen wert sei, lohne sich das erst ab einem Nettoeinkommen von über zehn Millionen Franken.

Diese Kunst musst du versteuern

Hat Kunst einen offensichtlich werthaltigen oder wertsteigernden Charakter, muss man sie versteuern. Die Steuerbehörde berücksichtigt dabei das Vermögen: Ist jemand reich, kann Kunst trotz hohen Wertes von der Vermögenssteuer befreit sein. Eine fixe Wertgrenze, ab der man Kunst versteuern muss, gibt es nicht.

So kannst du Kunst von den Steuern abziehen

Spenden an gemeinnützige Organisationen kann man von den Steuern abziehen – auch wenn es sich um Kunst handelt. Auf Bundesebene müssen Spenden einen Wert von mindestens 100 Franken haben, abziehbar sind maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens. Die meisten Kantone kennen ähnliche Regeln.

Diese Kunst musst du nicht versteuern

Kunst, die zum steuerfreien Hausrat zählt, muss man in der Schweiz nicht versteuern. Beispiele dafür sind gewöhnliche Tische oder ein Sessel, die in Gebrauch sind. Auch einfache Kunstobjekte mit rein dekorativem Zweck gehören laut KPMG meist zum Hausrat – ausser sie sind von einem bekannten Künstler.

So viel ist deine Kunst wert

Kunst wird nicht zum Kaufswert, sondern zum Verkehrswert versteuert. Dieser ist schwierig zu bestimmen, da er sich schnell ändern kann. Hinweise können der Versicherungswert oder der Preis in Auktionshäusern geben.

Hast du schon mal mit Kunst gehandelt und Gewinn gemacht?

Gewinn musst du nicht versteuern

Kaufst und verkaufst du Kunst als Hobby, besitzt aber nur eine kleine Kunstsammlung, musst du den Gewinn aus dem Kunsthandel im Normalfall nicht versteuern. Lebst du hingegen vom gewerbsmässigen Kunsthandel, unterliegen die Gewinne der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben.

Das passiert, wenn du Kunst nicht deklarierst

Hast du vergessen, steuerpflichtige Kunst anzugeben, kannst du die Einreichung einer Selbstanzeige prüfen. «Andernfalls droht im Falle der Aufdeckung durch die Steuerbehörden ein Nach- und Strafsteuerverfahren, welches neben Nachsteuern auch eine Busse zur Folge hat», schreibt KPMG.

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