Behandlungsfehler: Spitäler müssen zahlen

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BehandlungsfehlerSpitäler müssen zahlen

Die Spitalnetz Bern AG und das Regionalspital Biel müssen einem Patienten insgesamt 61 100 Franken Genugtuung leisten.

Das Verwaltungsgericht legte diesen Betrag fest, weil der Leidensweg des Mannes durch die Fehler verlängert worden sei. Der 47-jährige Mann kam 1991 als Asylbewerber in die Schweiz. Ein Jahr zuvor war er in der Türkei durch einen Schuss an der Hüfte verletzt worden. Wegen der Hüftschmerzen liess er sich in den beiden bernischen Spitälern behandeln, wobei es zu Fehldiagnosen und unvollständigen Operationen kam.

Das Verwaltungsgericht hat in seinem am Montag publik gemachten Urteil den Sachverhalt bestätigt und dabei unter anderem auf die zusätzlich nötig gewordenen Operationen hingewiesen, was zu einem um zwei bis drei Jahre verlängerten Leidensweg geführt habe.

Höhere Forderungen des Klägers

Im Urteil setzte sich das Gericht mit der vorinstanzlich festgelegten Höhe der Genugtuungssumme von 35 000 Franken auseinander und bezeichnete sie als angemessen. Es kam zum Schluss, dass der Gesamtbetrag inklusive Zins auf 61 100 Franken festzulegen sei und damit um 11 100 Franken über den von den beiden Spitälern anerkannten 50 000 Franken liegt.

Weil die Einigung auf die Genugtuungssumme von 50 000 Franken schon vorher zustande gekommen war, erhielt der Kläger vor dem Verwaltungsgericht nur zu einem kleinen Teil Recht. Er hatte weit höhere Forderungen gestellt und muss die Gerichtskosten nun selber tragen.

(sda)

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