Kanton Luzern Staatsanwalt verliert Geduld mit Nummernschild-Dieb
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat einen Töff-Fahrer verurteilt, der ständig ohne Führerschein erwischt wurde. Zudem war sein Nummernschild gestohlen.
- von
- Lucas OreIIano
Darum gehts
Ein Mann aus dem Kanton Luzern wurde fast ein Jahr lang immer wieder beim Fahren ohne Führerschein erwischt.
Nun wird sein Töff eingezogen und durch die Polizei verwertet.
Der Mann muss zudem eine saftige Geldstrafe (5400 Fr.), eine Busse (1000 Fr.) und die Verfahrenskosten (2364 Fr.) bezahlen.
Einen Tag befand er sich in Untersuchungshaft, das wird ihm als 30 Franken an die Strafe angerechnet.
Die Liste der Vergehen, die sich Markus F.* aus dem Kanton Luzern hat zuschulden kommen lassen, ist lang. F. hat nämlich keinen Ausweis um seinen Suzuki-Töff zu fahren – was ihn bis jetzt aber nicht sonderlich stark davon abgehalten hat, das dennoch zu tun.
Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, ist er der Luzerner Polizei bisher viermal dabei ins Netz gegangen: am 2. Januar, 28. Januar, 26. August und am 13. Oktober 2022. Zudem konnten ihm weitere 48 Fahrten ohne gültigen Führerschein zwischen September und November 2022 nachgewiesen werden.
Nummernschild in Luzern rasch geklaut
Weil Markus F. auch keine Zulassung für seinen Töff hat, behalf er sich auf illegale Weise selber. Und zwar klaute er am Franziskanerplatz in Luzern kurzerhand das Nummernschild einer Vespa und montierte es an seiner Suzuki. «Um den Anschein zu erwecken, dass das Motorrad immatrikuliert ist», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Ab September 2022 war er mit einem anderen Schild unterwegs – dieses hatte ihm ein Kollege ausgeliehen.
Bei mehreren Kontrollen fuhr er ausserdem zu schnell: Er wurde über Monate immer wieder mit 54, 61, 57 und 84 km/h in 50er-Zonen geblitzt. Und eine Haftpflichtversicherung hatte er auch nicht.
Nun reicht es der zuständigen Staatsanwaltschaft in Emmen. Sie verurteilte Markus F. wegen
der widerrechtlichen Aneignung von Kontrollschildern, des Führens eines Motorrades ohne den erforderlichen Führerausweis (5x)
des Führens eines Motorrades ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung (5x)
des Verwendens eines Kontrollschildes, welches nicht für ihn oder sein Fahrzeug bestimmt ist (5x)
des Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit (1x)
des mehrfachen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit (1x).
Und zwar zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken (total 5400 Franken). Die Strafe wurde unbedingt ausgesprochen, muss also bezahlt werden. Dazu kommen eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten von 2364 Franken. Ein Tag Untersuchungshaft wird ihm als Tagessatz (also 30 Franken) angerechnet. Insgesamt muss Markus F. nun also 8734 Franken bezahlen.
Töff kann durch die Polizei «verwertet» werden
Zudem hat die Staatsanwaltschaft seinen Töff beschlagnahmt und eingezogen und es kann nun durch die Luzerner Polizei verwertet – sprich, verkauft – werden. Dies, weil es die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdet.
Die Staatsanwaltschaft führt an, dass «im Falle einer Rückgabe des Motorrades die Gefahr bestünde, dass er dieses erneut lenken könnte». Der Erlös aus dem Verkauf wird nach Abzug der Verwertungskosten zur (teilweisen) Deckung der Busse sowie der Verfahrenskosten verwendet.
Immerhin: Seine Töff-Ausrüstung erhält Markus F. wieder retour. Diese umfasst gleich fünf Helme, vier Jacken, zwei Hosen und ein Paar Handschuhe.
* Name geändert.

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