ZürichStadt lockert Regeln für Strassenkünstler
Strassenkünstler dürfen in der Stadt Zürich seit dem 1. Januar länger und an mehr Orten als bisher auftreten. Zum Schutz der Anwohner ist aber um 20 Uhr Schluss.
- von
- ced

Strassenkünstler sind in Zürich seit Anfang Jahr weniger eingeschränkt.
Bislang waren Strassenkünstler nur rund ums obere Seebecken anzutreffen – die Vorgaben der Stadt Zürich untersagten ihnen die Verwendung von Lautsprechern, den Standort mussten sie alle 20 Minuten wechseln. Schluss war jeweils um 23 Uhr.
Diese Vorgaben hätten sich bewährt und seien nicht anzupassen, antwortete der Stadtrat vor rund eineinhalb Jahren auf ein Postulat von alt Gemeinderätin Petek Altinay (SP) und Matthias Probst (Grüne), die eine Liberalisierung forderten. Mittlerweilen ist die Stadt laut der Quartierzeitung «Züriberg» aber immerhin auf den Wunsch nach mehr Darbietungsstandorten eingegangen.
Schutz der Anwohner
Neben der Seeuferanlage dürfen Strassenkünstler seit dem 1. Januar nun auf acht weiteren grossen Plätzen auftreten: Helvetiaplatz, Tessinerplatz, Escher-Wyss Platz, Turbinenplatz, Altstetterplatz, Lindenplatz, Marktplatz Oerlikon und Max-Bill-Platz.
Auf den neuen Plätzen gelten zum Schutz der Anwohner verlängerte Ruhezeiten: Die Strassenkunst ist nur werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Einzig bei den Seeuferanlagen bleibt die bisherige Regelung bestehen. Weiterhin dürfen keine Verstärker, Aufbauten oder andere Hilfsmittel verwendet werden. Neu gilt jedoch ist jedoch ein Standortwechsel alle 30 statt 20 Minuten vorgeschrieben.
Nicht erlaubt bleibt der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, passives Geldsammeln wird jedoch toleriert. Nach zwei Jahren will der Stadtrat die Regelung überprüfen und allenfalls anpassen.