Privilegien ade: Steuerreform - droht der Wegzug von Konzernen?

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Privilegien adeSteuerreform - droht der Wegzug von Konzernen?

Die Schweiz plündere Nachbarstaaten aus, so Kritiker. Nun legt der Bundesrat neue Steuerregeln für Konzerne vor. 20 Minuten klärt die wichtigsten Fragen der neuen Steuerdebatte.

Isabel Strassheim
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Isabel Strassheim
Welche Folgen hat die von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vorgestellte Unternehmenssteuerreform?

Welche Folgen hat die von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vorgestellte Unternehmenssteuerreform?

Warum geht die Schweiz überhaupt das heikle Thema Unternehmenssteuern an?

Der Druck kommt aus dem Ausland - und zwar geballt. Nicht nur die Europäische Union stört seit Jahren, dass die Schweiz internationale Konzerne durch Steuervorteile anlockt. Auch für die OECD und die G-20 Länder sind die Privilegien für ausländische Firmen ein Stein des Anstosses. Denn Staaten ohne Schlupflöcher für Konzerne entgehen dadurch Milliarden. OECD-Generalsekretär Angel Gurria sprach von einer «Beggar-Thy-Neighbour»-Politik (Plünderung der Nachbarn). Nach der Schwarzgeld- und Bankgeheimnisdebatte kommt nun die um Steuervermeidung von Konzernen und um das Schweizer Unternehmenssteuerrecht.

Sollen sich Steuersätze für Unternehmen in den Industriestaaten in etwa gleichen, damit kein Konzern dorthin wandern kann, wo er am wenigsten Steuern zahlen muss?

Steuerwettbewerb wird es weiterhin geben, jeder souveräne Staat legt selbst seine Steuersätze fest. Der springende Punkt sind die Ausnahmeregeln, mit denen bislang ausländische Konzerne angelockt wurden. Die EU moniert, dass die Schweiz für internationale Konzerne vor allem attraktiv ist, weil ihre im Ausland erzielten Gewinne tiefer besteuert werden als ihre Erträge in der Schweiz (Holdingprivileg). Unternehmen dagegen, bei denen der Gewinn nur oder überwiegend in der Schweiz anfällt, müssen dagegen höhere Steuern bezahlen. Das bevorzugt bislang multinationale Konzerne. Sie könnten ohne diese Regelung wegziehen.

Wie sollen internationale Firmen denn in der Schweiz gehalten werden?

Das Schlagwort heisst Lizenzboxen. Das ist nichts anderes als eine Sonderbesteuerung für aus Patenten erzielte Gewinne. Denn hier können die Forschungskosten steuerlich geltend gemacht werden, was den zu versteuernden Betrag niedrig hält. Lizenzboxen gibt es schon in rund 10 EU-Staaten. Die Frage ist nur, wie Patente definiert werden: Offen ist, ob dazu auch Handelsmarken wie Nespresso oder nur Patente wie bei Medikamenten zählen. «Bei vielen Konzernen, etwa in der Konsumgüterbranche, ist nicht das Patent entscheidend, sondern die Marke», sagt Steuerexperte Rainer Hausmann vom Consultingkonzern Ernst & Young zu 20 Minuten. Widmer-Schlumpfs Gesetzesvorlage sieht im Moment die enge Auslegung vor. Und die OECD will erst im Oktober entscheiden, welche Lizenzbox-Modelle von ihr akzeptiert werden.

Am Ende könnte es also doch zu einer Abwanderung von Firmen aus der Schweiz kommen?

Das ist nicht auszuschliessen: «Es ist anzunehmen, dass einige Unternehmen benachteiligt sein werden», sagt Steuerexperte Hausmann. Während die Pharma- und Maschinenbauer weiter profitieren könnten, mag dies für Dienstleister- oder Konsumgüterkonzerne anders aussehen.

Warum sieht die von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vorgestellte Steuerreform nicht einfach niedrigere Steuersätze für alle Unternehmen vor?

Der Bund schlägt den Kantonen zwar vor, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen zu senken. Aber «massvoll». Denn sonst wäre der Steuerausfall zu hoch. Laut einer Modellrechnung sollen die Unternehmenssteuern von rund 22 auf 16 Prozent sinken. Das bringt Mindereinnamen beim Bund von 500 Millionen Franken und bei den Kantonen von 1,7 Milliarden. Widmer-Schlumpf peilt vor allem aber einen anderen Weg an: Die Steuersätze sollen möglichst hoch bleiben, aber es soll weiter Ausnahmeregeln geben. Statt des Holdingprivilegs nun aber solche, die von der EU und von der OECD akzeptiert werden.

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