Junge Tat: Störaktion im Zürcher Tanzhaus – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft

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Junge TatStöraktion im Zürcher Tanzhaus – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft

Die Neonazi-Gruppierung Junge Tat störte vor zwei Wochen eine Veranstaltung für Kinder. Den Tätern drohen nun bis zu drei Jahre Haft. 

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Die «Junge Tat» störte vor zwei Wochen eine Vorlesung von Drag Queens für Kinder im Zürcher Tanzhaus. (Archivbild)

Die «Junge Tat» störte vor zwei Wochen eine Vorlesung von Drag Queens für Kinder im Zürcher Tanzhaus. (Archivbild)

Junge Tat
«Wir sind zwei Aktivisten von der Jungen Tat. Wir setzen uns für eine gesunde und intakte Familie sowie ein positives Geschlechterverständnis ein», sagen zwei Mitglieder in einem Video. (Archivbild)

«Wir sind zwei Aktivisten von der Jungen Tat. Wir setzen uns für eine gesunde und intakte Familie sowie ein positives Geschlechterverständnis ein», sagen zwei Mitglieder in einem Video. (Archivbild)

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Die Staatsanwaltschaft hat nun ein Verfahren gegen mehrere Mitglieder der Neonazi-Gruppierung eröffnet. (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft hat nun ein Verfahren gegen mehrere Mitglieder der Neonazi-Gruppierung eröffnet. (Archivbild)

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Neonazis drohen empfindliche Strafen

Darum gehts

Vor zwei Wochen störten Rechtsextremisten der Jungen Tat eine Vorlesestunde über Geschlechteridentitäten für Kinder. Im Saal des Zürcher Tanzhauses soll sich die Gruppe unter die Besuchenden gemischt und für eine Stunde aktiv am Angebot teilgenommen haben. Danach hätten die Mitglieder versucht, ein Banner mit einem queer-feindlichen Slogan auszurollen. Draussen versperrten die vermummten und schwarz gekleideten Männer den Teilnehmenden den Weg, entrollten ein Transparent, zündeten Rauchfackeln und skandierten Parolen.

Die meisten Mitglieder der Neonazi-Gruppe sind polizeibekannt, einige sogar vorbestraft. Deren Mitglieder dokumentieren regelmässig ihre Aktionen auf Social Media. So auch nach ihrer jüngsten Aktion in Zürich. «Wir sind zwei Aktivisten von der Jungen Tat. Wir setzen uns für eine gesunde und intakte Familie sowie ein positives Geschlechterverständnis ein und kritisieren die Gender-Ideologie und den woken Wahnsinn», sagen sie in einem Video auf Instagram. 

Nachdem die Kantonspolizei Zürich die Ermittlungen aufnahm, eröffnete nun die Staatsanwaltschaft ein Verfahren: «Wir führen eine Untersuchung gegen mehrere Personen», bestätigt der Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, Erich Wenzinger, gegenüber der «SonntagsZeitung». Die Behörde ermittle wegen des Verdachts auf Verstoss gegen die Straftatbestände der «Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Abbrennen eines pyrotechnischen Gegenstandes, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch». 

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gelte die Unschuldsvermutung, sagt Wenzinger weiter. Kommt es zu einer Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, drohen gemäss Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Mehrere Mitglieder der Jungen Tat sind jedoch bereits vorbestraft. So auch Manuel C., der für die Propagandavideos der Neonazi-Gruppe verantwortlich ist. 

Damals wurde er gemäss «SonntagsZeitung» verurteilt, «weil er die Ideologie des Nationalsozialismus verbreitete sowie Juden und dunkelhäutige Menschen diskriminierte, indem er sie in ihrer Menschenwürde krass herabsetzte und Hass gegen sie schürte», wie es im Strafbefehl heisst. Ob er bei der Aktion im Tanzhaus dabei war und filmte, ist nun Gegenstand der Ermittlungen der Kantonspolizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

(sys)

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