Aktualisiert
Strafe gegen Arzt bestätigt
Das Bundesgericht hat die Strafe gegen den Arzt bestätigt, der 1999 die Knebelung eines später erstickten Ausschaffungshäftlings überprüft hatte.
Der Arzt war im Mai 2002 vom Zürcher Obergericht wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden.
Laut Bundesgericht hat der Arzt gewusst, dass das rechte Nasenloch des Palästinensers beträchtlich eingeengt war und er dadurch Probleme beim Atmen bekommen könnte.