ZürichStrassenstrich-Fünfliber wird abgeschafft
Die Ticketautomaten für den Strassenstrich in Zürich sollen abgeschafft werden. Eine Mehrheit des Stadtparlaments überwies am Mittwoch eine entsprechende Motion von AL und SP.
Das Zürcher Stadtparlament hatte am Mittwoch gleich mehrere Vorstösse zur Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) zu behandeln. Die neue PGVO, mit der Bewilligungsverfahren für die Ausübung der Strassen- und Salonprostitution eingeführt wurden, war Anfang 2013 in der Stadt Zürich in Kraft gesetzt worden.
Aus Sicht des Stadtrats hat sich die neue PGVO bewährt: Mit der Regulierung sei die Attraktivität der Stadt Zürich für Prostituierte wie auch für Freier aus einem weiten geografischen Umkreis gesunken, schreibt er in seinem vom Parlament geforderten Bericht.
«Auf dem richtigen Weg»
Auch habe sich die Lebensqualität der Bevölkerung vor allem beim ehemaligen Strassenstrich am Sihlquai verbessert. Gut eingespielt habe sich auch die Abwicklung der Bewilligungsverfahren für Salons mit drei und mehr Prostituierten.
Für eine Mehrheit des Parlaments ist die Stadt grundsätzlich «auf dem richtigen Weg», ortete aber noch bei verschiedenen Punkten Verbesserungsbedarf. Der Rat will dann vom Stadtrat mit Stichdatum Ende 2017 erneut einen Bericht zur Entwicklung des Prostitutionsgewerbes in Zürich.
Ticket für 5 Franken
Abgeschafft werden soll die Benutzungsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Grundes, die mit der PGVO eingeführt worden war. Prostituierte, die auf dem Strassenstrich anschaffen, müssen täglich an einem der beiden Automaten ein Ticket für 5 Franken beziehen. Geht eine Prostituierte jeden Tag ihrem Gewerbe nach, macht dies jährlich über 1800 Franken aus.
Für SP, Grüne und AL ergibt diese Gebühr keinen Sinn. Mit dieser Bestimmung sei eine unverhältnismässige Bürokratie aufgebaut worden, der fast kein Nutzen gegenüber stehe.
Stadtrat nehme Auftrag ernst
Der Gemeinderat - mit Ausnahme der SVP - forderte zudem, dass der Stadtrat prüft, wie er die Bewilligungspflicht für Kleinsalons so erweitern kann, dass in einer Liegenschaft mehr als eine Prostituierte ihre Tätigkeit unabhängig und selbstständig ausüben kann.
Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) wollte das Postulat von SP, Grüne und AL nicht entgegennehmen: Es sei bereits 2014 ein gleiches Postulat überwiesen worden, der Stadtrat nehme diesen Auftrag bereits ernst, war seine Begründung.
Kein Strassenstrich an der Langstrasse
Ganz unzufrieden mit der PGVO war die AL, die die Verordnung mit einer Motion wieder aufheben wollte. Dieser Vorstoss war aber genau so chancenlos wie ein Vorstoss der SP, bei dem es um die Langstrasse ging.
Die SP forderte, dass auf einzelnen Abschnitten der Langstrasse und allenfalls einigen Seitenstrassen der Strassenstrich bewilligt wird. Gemäss SP soll damit erlaubt werden, «was eh gemacht wird». Die Realität solle ehrlich abgebildet werden.
Stadtrat Wolff befürchtete unter anderem, dass dadurch so unhaltbare Zustände wie am Sihlquai vor der Schliessung des Strassenstrichs entstehen könnten.
(sda)